Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (7)
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V. am 09.09.2025
- Beschreibung: Präzisierung der Anforderungen der Qualifikation der unabhängigen sachverständigen Person in der Lebendspendekommission: Die Begrifflichkeit der verschiedener Qualifikationen erscheinen in Teilen veraltet und unvollständig. Diplompsychologinnen und -psychologen sind per Definition nicht automatisch psychotherapeutisch qualifiziert. Darüber hinaus fehlen Fachärztinnen oder Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in der Aufzählung. Aus unserer Sicht scheint somit auch in diesem Kontext die Verwendung der Begrifflichkeit und der Definition eines Mental Health Professionals sinnvoll, um eine eindeutige Definition herbeizuführen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DKMS Group gGmbH am 19.02.2026
- Beschreibung: Hinwirken auf eine Ermöglichung der Überkreuzlebendnierenspende in Deutschland.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 16.02.2026
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich, ausgehend von ihren grundlegenden Stellungnahmen aus den Jahren 2003 und 2005, immer wieder für Verbesserungen im Bereich der Lebendorganspende eingesetzt. Zuletzt hatte der Deutsche Ärztetag die politischen Entscheidungsträger aufgefordert, die Vorschriften zur Lebendorganspende im TPG zu reformieren, den Spenderkreis bei der Lebendorganspende auszuweiten und eine Richtlinienkompetenz der BÄK für den Gesamtbereich der Lebendorganspende festzuschreiben. Ziel ist und bleibt es, in Deutschland die Organspende insgesamt als Gemeinschaftsaufgabe weiter zu stärken. Unverändert setzt sich die BÄK daher auf Grundlage der Entschließung des 121. Deutschen Ärztetags 2018 weiterhin dafür ein, § 2 Absatz 2 TPTPG im Sinne einer Widerspruchslösung zu formulieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 03.02.2026
- Beschreibung: Zielsetzung der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.: Verhinderung der Zulassung anonymer Organlebendspenden. Erhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Organlebendspende. Stärkung des Schutzes der Organlebendspender durch schonungslose Aufklärung, Unterstützung durch neutrale Ansprechpartner. Verbesserung der sozialrechtlichen Absicherung der Organlebendspender.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) am 06.08.2025
- Beschreibung: Die DGfN sieht Nachbesserungsbedarf: insbesondere muss bei der Spenderselektion präzisiert werden. Die Forderung, dass ein Lebendspender nicht akzeptiert wird, wenn er „über das OP-Risiko hinaus gefährdet“ wird, steht im Widerspruch zur ebenfalls geforderten umfassenden Risikoaufklärung, die ausdrücklich auch mittelbare Folgen und Spätfolgen umfasst. Zudem müssen die im Zusammenhang mit der Lebendspende erhobenen Daten einer wissenschaftlichen Auswertung zugänglich gemacht werden, idealerweise in Zusammenarbeit mit bestehenden Registern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Dr. Hermann Drummer MA lic. rer. soc. – Simply Europe am 05.08.2025
- Beschreibung: Prüfung, inwieweit die Zahl der Organ- und Gewebsspenden erhöht werden kann.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Dr. Hermann Drummer MA lic. rer. soc. - Simply Europe
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- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 14.01.2025
- Beschreibung: Die Übermittlung der Organspendeunterlagen sollte auch auf elektronischem Wege erfolgen können. Die Regelungen zur Überkreuzlebendnierenspende, insbesondere zur Lebendspendekommission, sollten zum Schutz von Spendern und Empfängern überarbeitet werden. Die Einrichtung einer nicht gerichteten anonymen Lebendnierenspende wird kritisch bewertet. Die Qualitätssicherung für die Lebendspende sollte erweitert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):