Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (10)
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- Angegeben von: TransnetBW GmbH am 20.06.2024
- Beschreibung: Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung von Planung und Genehmigung von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen, als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (11):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vorhaben bei Anwendung der USchadG-Regelungen Generalausnahme..., ...Gesetzesänderungen im Kontext USchadG, OWi, Strafrecht. Hierbei..., ...Änderung des EU-Rechts zum USchadG: Unterschiede Bewertung..., ...die Anwendbarkeit des USchadG. • Variante 2 bezieht..., ...auf nationaler Ebene zum USchadG: Unterschiede Bewertung..., ...• Vorschlag § 3 Abs. 3 USchadG (neu) „Dieses Gesetz..., ...im Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei nachteiligen..., ...im Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei nachteiligen..., ... die Anwendbarkeit des USchadG. • Variante 2 begrenzt..., ...Stoßrichtung. • Variante 1 für USchadG ist umfassender, da sie..., ...auch geltender § 3 Abs. 3 USchadG. Demgegenüber sieht Variante..., ... die Anwendbarkeit des USchadG ausschließt, während ..., ...Anwendungsbereichs des USchadG im § 43m EnWG kann dazu...
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- Angegeben von: 50Hertz Transmission GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung von Planung und Genehmigung von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Stellungnahmen/Gutachten (23):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vorhaben bei Anwendung der USchadG-Regelungen Generalausnahme..., ...Vorhaben bei Anwendung der USchadG-Regelungen Generalausnahme..., ...Gesetzesänderungen im Kontext USchadG, OWi, Strafrecht. Hierbei..., ...Änderung des EU-Rechts zum USchadG: Unterschiede Bewertung..., ...die Anwendbarkeit des USchadG. • Variante 2 bezieht..., ...auf nationaler Ebene zum USchadG: Unterschiede Bewertung..., ...Vorschlag § 3 Abs. 3 USchadG (neu) „Dieses Gesetz..., ... Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei..., ... Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei..., ... Anwendbarkeit des USchadG. • Variante 2 begrenzt..., ...Stoßrichtung. • Variante 1 für USchadG ist umfassender, da..., ...geltender § 3 Abs. 3 USchadG. Demgegenüber sieht..., ...die Anwendbarkeit des USchadG ausschließt, während..., ...Anwendungsbereichs des USchadG im § 43m EnWG kann ...
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- Angegeben von: TenneT TSO GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen, als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen. Davon umfasst sind die Identifikation und Umsetzung von Elementen zur Planungsbeschleunigung sowohl nationaler als auch europäischer Regelungen im Energie- sowie Umweltbereich als auch die Vermeidung von Regelungen auf nationaler sowie auf EU-Ebene, die einer zügigen Planung und Genehmigung von Strom-Höchstspannungsleitungen entgegenstehen können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Stellungnahmen/Gutachten (25):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vorhaben bei Anwendung der USchadG-Regelungen Generalausnahme..., ...Vorhaben bei Anwendung der USchadG-Regelungen Generalausnahme..., ...Gesetzesänderungen im Kontext USchadG, OWi, Strafrecht. Hierbei..., ...Änderung des EU-Rechts zum USchadG: Unterschiede Bewertung..., ... die Anwendbarkeit des USchadG. • Variante 2 bezieht..., ...auf nationaler Ebene zum USchadG: Unterschiede Bewertung..., ...• Vorschlag § 3 Abs. 3 USchadG (neu) „Dieses Gesetz..., ...im Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei nachteiligen..., ...im Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei nachteiligen..., ... die Anwendbarkeit des USchadG. • Variante 2 begrenzt..., ...Stoßrichtung. • Variante 1 für USchadG ist umfassender, da sie..., ...auch geltender § 3 Abs. 3 USchadG. Demgegenüber sieht Variante..., ... die Anwendbarkeit des USchadG ausschließt, während ..., ...Anwendungsbereichs des USchadG im § 43m EnWG kann dazu...
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- Angegeben von: Amprion GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Bau von Stromnetzprojekten von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen, als auch zu schnelleren Umsetzungszeiten führen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (23):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vorhaben bei Anwendung der USchadG-Regelungen Generalausnahme..., ...Gesetzesänderungen im Kontext USchadG, OWi, Strafrecht. Hierbei..., ...Änderung des EU-Rechts zum USchadG: Unterschiede Bewertung..., ... die Anwendbarkeit des USchadG. • Variante 2 bezieht..., ...auf nationaler Ebene zum USchadG: Unterschiede Bewertung..., ...• Vorschlag § 3 Abs. 3 USchadG (neu) „Dieses Gesetz..., ...im Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei nachteiligen..., ...im Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei nachteiligen..., ... die Anwendbarkeit des USchadG. • Variante 2 begrenzt..., ...Stoßrichtung. • Variante 1 für USchadG ist umfassender, da sie..., ...auch geltender § 3 Abs. 3 USchadG. Demgegenüber sieht Variante..., ... die Anwendbarkeit des USchadG ausschließt, während ..., ...Anwendungsbereichs des USchadG im § 43m EnWG kann dazu...
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- Angegeben von: Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. am 22.05.2024
- Beschreibung: Beeinflussung der Meinung der Bundesregierung zur Haltung im EU-Gesetzgebungsverfahren zur Regelung von Pflanzen, die mit sogenannter neuer Gentechnik (NGT) hergestellt wurden. Auch für NGT der Kategorie 1 soll eine Kennzeichnung entlang der gesamten Herstellungskette aufrechterhalten werden. Für alle NGT sollen verbindliche Koexistenzmaßnahmen verankert werden. Bei Antragsstellung auf Import- oder Anbauzulassung für NGT soll der Antragsteller verpflichtet werden ein Nachweisverfahren, Referenzmaterial und Detailinformationen über die genetische Veränderung bereit zu stellen. Nur so kann die Wahlfreiheit für Unternehmen und Verbraucher:innen gesichert werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...- weltschadensgesetz (USchadG) in Betracht. Die Haftung..., ...insoweit misslich. Das USchadG und die UmweltHaftRL ..., ...sein (vgl. § 2 Nr. 1 USchadG). Die Verantwortung nach dem USchadG und der UmweltHaftRL ..., ...Anlage 1 Nr. 11 und § 6 USchadG sowie § 19 BNatSchG, ...
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- Angegeben von: TransnetBW GmbH am 20.06.2024
- Beschreibung: Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (10):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...im Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei nachteiligen..., ...im Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei nachteiligen...
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- Angegeben von: Amprion GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...im Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei nachteiligen..., ...im Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei nachteiligen...
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- Angegeben von: 50Hertz Transmission GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...im Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei nachteiligen..., ...im Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei nachteiligen...
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- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 22.08.2025
- Beschreibung: CCS und CCU als Risikotechnologien dürfen nur dort zur Anwendung kommen, wo es keine Alternativen gibt. Dies ist im Gesetzentwurf und in der Begründung zu berücksichtigen. Es sollte keine Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf Gaskraftwerke geben. Und keine CO2-Speicherung in der deutschen AWZ und Beeinträchtigung von Offshore-Windenergie und Meeresschutz. Es darf keine Beschneidung von Bürgerbeteiligung und Klagemöglichkeiten geben. Wir lehnen die Einstufung für Leitungen und Speicher als von “überragendem öffentlichem Interesse” deshalb ab.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
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BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: TenneT TSO GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 157/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes -
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes -
BT-Drs. 21/1491
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
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BR-Drs. 157/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (10):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...im Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei nachteiligen..., ...im Sinne von § 2 Nr. 1 USchadG liegt nicht vor bei nachteiligen...