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2 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Bekanntgabeverordnung"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (2)

    • Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Betreiber von Betriebsbereichen nach der Störfallverordnung müssen ihre Anlagen vor Cyberangriffen schützen. Die zuständigen Behörden prüfen die Einhaltung dieser Pflichten, unterstützt von qualifizierten Sachverständigen (SV). Laut 41. BImSchV werden 18 Fachgebiete für Sachverständige definiert, ein Bereich für Cybersicherheit fehlt. Auch erschweren die geplanten Regelungen eine schnelle, flächendeckende Verfügbarkeit entsprechender Sachverständiger. Der TÜV-Verband fordert daher die Anerkennung der Fachkunde „Prozessleittechnik – CyberSecurity (IT/OT)” ohne anlagenbezogene Fachkunde, eine Übergangsfrist von 36 Monaten für die Zulassung dieser SV und vereinfachte Regelungen für die ressortübergreifende Behandlung von Cybersicherheit zur Förderung von Synergien in behördlichen Verfahren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 615/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Erste Verordnung zur Änderung der Bekanntgabeverordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Bekanntgabeverordnung...
    • Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
    • Beschreibung: Das Risiko von Cyberangriffen auf Industrieanlagen ist zuletzt deutlich angestiegen. Dies gilt auch für Betriebsbereiche nach der StörfallVO, weil diese mit größeren Mengen an gefährlichen Stoffen umgehen. Die Betreiber von Betriebsbereichen nach der StörfallVO sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Anlagen vor Cyberangriffen zu schützen. Die Behörden haben die Aufgabe, zu überprüfen, ob die Betreiber ihren Pflichten nachkommen. Dabei sind sie auf die Unterstützung durch qualifizierte Sachverständige angewiesen. In der 41. Verordnung zur Durchführung des BImSchG werden derzeit 18 Fachgebiete festgelegt, für welche Sachverständige bekanntgegeben werden können. Ein Fachbereich für das Thema Cybersicherheit fehlt jedoch bisher. Diese Lücke soll zukünftig geschlossen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 615/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Erste Verordnung zur Änderung der Bekanntgabeverordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Bekanntgabeverordnung...
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