Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (59)
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- Angegeben von: AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG am 23.01.2025
- Beschreibung: Der Betrieb einer gentechnischen Anlage nach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken erfordert neben einer einmaligen Anzeige ausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten auf Seiten der Betreiber der Anlagen nach der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten auf Seiten der zuständigen Landesbehörden. Regelungen und Vollzug sollten unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen des europäischen Gentechnikrechts und des aktuellen Stands der Forschung modifiziert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 17.12.2024
- Beschreibung: Der Betrieb einer gentechnischen Anlage nach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken erfordert neben einer einmaligen Anzeige ausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten auf Seiten der die Anlage betreibenden Forschungseinrichtung und Wis-senschaftler*innen nach der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten auf Seiten der zuständigen Landesbehörden. Regelungen und Vollzug sollten unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen des europäischen Gentechnikrechts und des aktuellen Stands der Forschung modifiziert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aufzeichnungsverordnung (GentAufzV) und die Gentechnik-Sicherheitsverordnung..., ...Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche ...
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Modifizierte Regelungen für den Betrieb gentechnischer Anlange nach Sicherheitsstufe S1
Aktiv vom 13.12.2024 bis 02.10.2025
- Angegeben von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
- Beschreibung: Der Betrieb einer gentechnischen Anlage nach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken erfordert neben einer einmaligen Anzeige ausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten auf Seiten der die Anlage betreibenden Forschungseinrichtung und Wis-senschaftler*innen nach der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten auf Seiten der zuständigen Landesbehörden. Regelungen und Vollzug sollten unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen des europäischen Gentechnikrechts und des aktuellen Stands der Forschung modifiziert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aufzeichnungsverordnung (GentAufzV) und die Gentechnik-Sicherheitsverordnung..., ...Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche ...
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- Angegeben von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
- Beschreibung: Der Betrieb einer gentechnischen Anlage nach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken erfordert neben einer einmaligen Anzeige ausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten auf Seiten der die Anlage betreibenden Forschungseinrichtung und Wis-senschaftler*innen nach der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten auf Seiten der zuständigen Landesbehörden. Regelungen und Vollzug sollten unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen des europäischen Gentechnikrechts und des aktuellen Stands der Forschung modifiziert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GentAufzV) und die Gentechnik-Sicherheitsverordnung..., ...Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche ...
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- Angegeben von: Leibniz-Gemeinschaft am 23.06.2025
- Beschreibung: Der Betrieb einer gentechnischen Anlage nach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken erfordert neben einer einmaligen Anzeige ausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten auf Seiten der die Anlage betreibenden Forschungseinrichtung und Wis-senschaftler*innen nach der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten auf Seiten der zuständigen Landesbehörden. Regelungen und Vollzug sollten unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen des europäischen Gentechnikrechts und des aktuellen Stands der Forschung modifiziert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...technik-Aufzeich- nungsverordnung (GentAufzV) und die Gentechnik-Sicher..., ...nik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche ...
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- Angegeben von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 02.12.2024
- Beschreibung: Der Betrieb einer gentechnischen Anlage nach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken erfordert neben einer einmaligen Anzeige ausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten auf Seiten der die Anlage betreibenden Forschungseinrichtung und Wis-senschaftler*innen nach der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten auf Seiten der zuständigen Landesbehörden. Regelungen und Vollzug sollten unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen des europäischen Gentechnikrechts und des aktuellen Stands der Forschung modifiziert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...technik-Aufzeich- nungsverordnung (GentAufzV) und die Gentechnik-Sicher..., ...nik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche ...
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- Angegeben von: Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. am 26.06.2025
- Beschreibung: Der Betrieb einer gentechnischen Anlage nach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken erfordert neben einer einmaligen Anzeige ausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten auf Seiten der die Anlage betreibenden Forschungseinrichtung und Wis-senschaftler*innen nach der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten auf Seiten der zuständigen Landesbehörden. Regelungen und Vollzug sollten unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen des europäischen Gentechnikrechts und des aktuellen Stands der Forschung modifiziert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DECHEMA Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e.V. am 18.09.2025
- Beschreibung: Die Stellungnahme "Stärkung des Biotechnologie-Standorts Deutschland durch Entbürokratisierung des Gentechnikrechts" wurde dem BMWE, BMFTR und BMUKN vorgelegt. Sie enthält Vorschläge zur zügigen Verschlankung des deutschen Gentechnikrechts und zur Entbürokratisierung nach dem Vorbild anderer EU-Staaten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Experimenten im Sinn der GenTAufZV, ebenso verfahren das..., ...umfassenden Verordnung (GenTAufzV), die über die reine...
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- Angegeben von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
- Beschreibung: Als Voraussetzung sollte grundsätzlich das Vorliegen und der Nachweis über einen Pflegegrad gemäß SGB XI ausreichen. Zusätzlich sollte auch die Erstattung von Betreuungskosten für pflegebedürftige Angehörige unterhalb der formellen Schwelle eines Pflegegrades im Sinne des § 14 SGB XI, z.B. wegen nur kurzzeitigen Pflegebedarfs (wie z.B. aufgrund eines Unfalls) unterhalb der für die Leistungen der Pflegekasse erforderlichen Dauerhaftigkeit, ermöglicht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GentAufzV) und die Gentechnik-Sicherheitsverordnung..., ...Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche ...
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Bürokratieabbau bei vergaberechtlichen Regelungen: signifikante Erhöhung der Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben und Direktaufträge
Aktiv vom 17.12.2024 bis 20.06.2025
- Angegeben von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 17.12.2024
- Beschreibung: Signifikante Erhöhung der Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben und Direktaufträge entsprechend der in vielen Bundesländern aktuell für deren Behörden bzw. Hochschulen festgesetzten bzw. geplanten Grenzen: 1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für Verhandlungsvergaben bei Liefer- und Dienstleistungen (im Geschäftsbereich des BMBF bisher 30.000 EUR gem. UVgO i.V.m. den einschlägigen Ausführungsbestimmungen) 2. Wertgrenze von mindestens 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen (bisher 1.000 EUR gem. UVgO)
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 591/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
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BR-Drs. 591/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aufzeichnungsverordnung (GentAufzV) und die Gentechnik-Sicherheitsverordnung..., ...Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche ...