Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (48)
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- Angegeben von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 06.06.2024
- Beschreibung: Möglichst unbürokratische Umsetzung. Zusammenführung EDL-G und Energieeffizienzgesetz in ein konsistentes Gesetz
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... ist, die im bisherigen EDL-G unter die 90%-Regel gefallen..., ...durch Angleichung an das EDL-G. Wie bei Energieaudits...
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- Angegeben von: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e.V. - VDPM am 18.04.2024
- Beschreibung: Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen sowie zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zum Entwurf einer Energieauditorenfort- und Weiterbildungsverordnung (BMWK) Der VDPM spricht sich bei der Änderung des EnEfG für eine rechtsverbindliche Verankerung und Operationalisierung des Leitprinzips „Energy Efficiency First“ aus. Bei der Änderung des EDL-G ist auf eine inhaltliche Abstimmung bei den Definitionen aus EDL-G und EnEfG zu achten. Beim Entwurf einer EnAuditFoV ist zur Sicherstellung des Qualitätsstandards im Fort- und Weiterbildungskatalog von Energieauditoren für das technisch richtiges Aufsetzen des Lehrblocks zur energetische Gebäudehüllen im Neubau und Bestand Sorge zu tragen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...andere Effizienzmaßnahmen (EDL-G) sowie zur Änderung des..., ...w. N.). Novelle des EDL-G Anforderungen aus der..., ... 2 Begriffsbestimmungen EDL-G auf eine inhaltliche Ab-stimmung...
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- Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesrepublik Deutschland möchte laut Entwurf das ordnungsgemäße Funktionieren des Energiedienstleistungsmarktes unterstützen. Dazu sollen vor allem rechtliche und sonstige Hemmnisse beseitigt werden. Diese Zielstellung ist nicht neu und findet unsere volle Unterstützung. Wir weisen auf zwei fundamentale Hemmnisse und Ungleichbehandlungen hin, die es laut der Zielsetzung des EDL-G nicht geben sollte, um die Energieeinsparziele zu erreichen: - Vermieter:in und Energiedienstleister bei der Umstellung auf Erneuerbare Energien im Wohngebäudebestand gleichbehandeln - (§559 BGB und § 556c BGB i.V.m. der WärmeLV) - Flexible Laufzeiten für eine mieter- und klimafreundliche Wärmewende (AVBFernwärmeV) - garantierte Energieeinsparungen privilegieren
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...zur geplanten Novelle des EDL-G Stellung nehmen zu dürfen..., ...laut der Zielsetzung des EDL-G nicht geben sollte, um...
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- Angegeben von: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Einführung einer Bagatellschwelle unmittelbar ins Gesetz - Verkürzte Umsetzungsfrist für Umsetzungspläne von Endenergieeinsparmaßnahmen überdenken - Konsequente 1:1 Umsetzung bei Anhebung der Schwellenwerte - Verlängerung der Übermittlungsfrist
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G: Es ist sachgerecht, diese Pflicht zum Energieaudit zukünftig nicht von der Größe des Unternehmens abhängig zu machen, sondern von seinem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch. Die Neufassung von § 8b EDL-G ist richtig, um die Qualität der Energieaudits zu erhöhen und langfristig sicherzustellen. Im Rahmen der bereits vorgesehenen Änderung des Energieeffizienzgesetzes sollte auch § 11 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ überarbeitet werden: Ergänzend zur „Energieverbrauchseffektivität“ sollte auch die „Energiebedarfseffektivität“ betrachtet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G Aktuell müssen Unternehmen..., ...haben. Änderung von § 8b EDL-G „Anforderungen an die ..., ...Die Neufassung von § 8b EDL-G ist aus unserer Sicht ...
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- Angegeben von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 22.05.2024
- Beschreibung: Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G: Es ist sachgerecht, diese Pflicht zum Energieaudit zukünftig nicht von der Größe des Unternehmens abhängig zu machen, sondern von seinem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch. Die Neufassung von § 8b EDL-G ist richtig, um die Qualität der Energieaudits zu erhöhen und langfristig sicherzustellen. Im Rahmen der bereits vorgesehenen Änderung des Energieeffizienzgesetzes sollte auch § 11 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ überarbeitet werden: Ergänzend zur „Energieverbrauchseffektivität“ sollte auch die „Energiebedarfseffektivität“ betrachtet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G Aktuell müssen Unternehmen..., ...haben. Änderung von § 8b EDL-G „Anforderungen an die ..., ...Die Neufassung von § 8b EDL-G ist aus unserer Sicht ...
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Stellungnahme zur EDL-G/EnEfG-Novelle
Aktiv vom 28.06.2024 bis 18.11.2025
- Angegeben von: Energieintensive Industrien in Deutschland am 28.06.2024
- Beschreibung: - Einführung einer Bagatellschwelle unmittelbar ins Gesetz - Verkürzte Umsetzungsfrist für Umsetzungspläne von Endenergieeinsparmaßnahmen überdenken - Konsequente 1:1 Umsetzung bei Anhebung der Schwellenwerte - Verlängerung der Übermittlungsfrist
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 28.06.2024
- Beschreibung: Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G: Es ist sachgerecht, diese Pflicht zum Energieaudit zukünftig nicht von der Größe des Unternehmens abhängig zu machen, sondern von seinem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch. Die Neufassung von § 8b EDL-G ist richtig, um die Qualität der Energieaudits zu erhöhen und langfristig sicherzustellen. Im Rahmen der bereits vorgesehenen Änderung des Energieeffizienzgesetzes sollte auch § 11 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ überarbeitet werden: Ergänzend zur „Energieverbrauchseffektivität“ sollte auch die „Energiebedarfseffektivität“ betrachtet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G Aktuell müssen Unternehmen..., ...haben. Änderung von § 8b EDL-G „Anforderungen an die ..., ...Die Neufassung von § 8b EDL-G ist aus unserer Sicht ...
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- Angegeben von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G: Es ist sachgerecht, diese Pflicht zum Energieaudit zukünftig nicht von der Größe des Unternehmens abhängig zu machen, sondern von seinem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch. Die Neufassung von § 8b EDL-G ist richtig, um die Qualität der Energieaudits zu erhöhen und langfristig sicherzustellen. Im Rahmen der bereits vorgesehenen Änderung des Energieeffizienzgesetzes sollte auch § 11 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ überarbeitet werden: Ergänzend zur „Energieverbrauchseffektivität“ sollte auch die „Energiebedarfseffektivität“ betrachtet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G Aktuell müssen Unternehmen..., ...haben. Änderung von § 8b EDL-G „Anforderungen an die ..., ...Die Neufassung von § 8b EDL-G ist aus unserer Sicht ...
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- Angegeben von: Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. am 06.03.2025
- Beschreibung: Normen sollen kostenfrei zugänglich sein, wenn sie in öffentlich-rechtlichen Dokumenten / Gesetzen als Bezug genommen werden, Umstellung des Pflicht-Kriteriums von Nicht-KMU-Eigenschaft auf Gesamtenergiemenge begrüßt (keine neuen Werte einführen), keine verpflichtende Audit-Vorlage, Eindeutigkeit über Unabhängigkeit von Markteilnehmern, Fortbildungs-Nachweis soll über etablierte Energieeffizienz-Expertenliste erfolgen, um Mehraufwand und Doppelsysteme zu vermeiden, Weiterbildungsanforderungen sollen mit den Verbänden abgestimmt werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):