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19 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BNotO"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (19)

    • Angegeben von: Ludwig Stiegler am 02.07.2024
    • Beschreibung: Die Mitwirkung von Notaren bei möglicher Vereinfachung und Beschleunigung bei Unternehmensgründungen soll erweitert werden. · Betroffenes geltendes Recht auf Bundesebene: Bundesnotarordnung (BNotO)
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein fordert Änderungen der Bundesnotarordnung (BNotO), insbesondere der Wartezeiten nach § 5b Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNotO. Die Mindestanforderungen für eine Bestellung als Anwaltsnotar sollen flexibilisiert werden, um die Besetzung offener Notarstellen zu erleichtern. Vorgeschlagen wird u. a., die örtliche Wartezeit zu reduzieren oder durch eine überregionale Anrechnung zu ersetzen. Zudem soll für bereits tätige Anwaltsnotare ein Wechsel des Amtssitzes ohne erneute Wartezeit ermöglicht werden. Ziel ist eine bessere Verfügbarkeit notarieller Dienstleistungen, insbesondere in ländlichen Regionen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vorschläge zur Änderung der BNotO unterbreitet werden...., ...Altersgrenze des § 48a BNotO, wird die Stelle erneut..., ... 5b Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BNotO). Von letzterem Kriterium..., ...die Wartefristen des § 5b BNotO als problematisch. Bedenkt..., ...Die Wartezeiten des § 5b BNotO haben zweifelsohne ihre..., ... nach § 5b Abs. 1 Nr. 1 BNotO auch teilweise verlangt..., ...wegen § 5b Abs. 1 Nr. 2 BNotO seinen Kanzlei-Hauptsitz..., ...daher einer Änderung der BNotO dahingehend, dass die ..., ...Änderungsvorschlag für § 5b BNotO (1) Zum Anwaltsnotar...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 03.04.2025
    • Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein spricht sich gegen die mit der Petition geforderte Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur Protokollierung notarieller Erst- und Eingangsberatungen sowie zur verbindlichen schriftlichen Kostenvorschau aus. In seiner Stellungnahme verweist der DAV auf bestehende gesetzliche Regelungen in §§ 1, 14 BNotO, § 17 BeurkG und § 95 GNotKG sowie auf die Unvereinbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen mit dem notariellen Amtsverständnis.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Unparteilichkeit verpflichtet (§ 1 BNotO, § 14 BNotO). Die Forderung...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
    • Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält die Verfassungsbeschwerde für unbegründet. Er sieht weder einen Verstoß gegen das nationale Verfassungsrecht noch gegen europäische Grundrechte. Die Altersgrenze für Notarinnen und Notare verfolgt nach Auffassung des DAV mit der Sicherstellung einer geordneten Altersstruktur im Notariat einen legitimen Zweck. Dadurch wird anerkannten Gründen des Allgemeinwohls gedient, der Sicherung der Qualität notarieller Dienstleistungen und dem Schutz der Rechtsuchenden. Ohne die in § 48 a BNotO normierte Altersgrenze besteht aus Sicht des DAV keine hinreichende Vorhersehbarkeit und Planbarkeit für den juristischen Nachwuchs, der für das Notariat gewonnen werden muss.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...§§ 47 Nr. 2 Var. 1, 48a BNotO, die mittelbar Gegenstand..., ...Schönenberg-Wessel/Plottek/Sikora, BNotO, § 48a BNotO, Rn. 2). ..., ...DNotZ 2011, 153; BeckOK BNotO/Regler, 9.   Ed. 1.2.2024, BNotO § 48a Rn. 8). Eine den..., ...Schönenberg-Wessel/Plottek/Sikora, BNotO, § 48a BNotO, Rn. 2; ..., ...Schönenberg-Wessel/Plottek/Sikora, BNotO, § 1 BNotO, Rn. 25). ..., ..., BNotO § 1 Rn. 17). Sie nehmen..., ... (§ 48 BNotO), Erreichen der Altersgrenze (§ 48a BNotO), Tod oder Amtsniederlegung (§§ 48b, 48c BNotO). Der Beruf des Notars..., ... Wessel/Plottek/Sikora, BNotO, § 1 BNotO, Rn. 27), so..., ... einheitlich (BeckOK BNotO/Sander, BNotO § 14 Rn...., ... Altersgrenze in § 48 a BNotO ist insbesondere auch ..., ...Schönenberg-Wessel/Plottek/Sikora, BNotO, § 5b BNotO, Rn. 14..., ... BNotO ist dies in der Regel..., ..., BNotO § 48a Rn. 9c). c..., ... Wessel/Plottek/Sikora, BNotO, § 48a BNotO, Rn. 2; Bracker, in: Schippel/Görk, BNotO, 10. Aufl., § 48a BNotO..., ... des § 48a BNotO beruhte, sah in Deutschland..., ...Bracker, in: Schippel/Görk, BNotO, § 48a BNotO Rn. 2). ...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.10.2025
    • Beschreibung: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Altersgrenze im Altersnotariat legt der DAV Vorschläge zur Umsetzung in der Bundesnotarordnung vor. Diese berücksichtigen die Vorgaben des BVerfG im Hinblick auf den Wegfall des Notaramtes. Zugleich sind Änderungsvorschläge vorgesehen, die für junge Bewerberinnen und Bewerber einen größeren Anreiz schaffen sollen, sich für den Beruf des Anwaltsnotars zu entscheiden. Damit sollen in der Praxis kritisierte Hürden bei der Berufsentscheidung abgebaut werden und Möglichkeiten für eine bedarfsgerechte Stellenplanung und Stellenbesetzung insbesondere in der Fläche geschaffen werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 2 Variante 1 und § 48a BNotO stellte das BVerfG auf..., ...vorgenannten Regelungen der BNotO gelten bis zum 30.06.2026..., ... vorgeschlagen: § 4a BNotO: Die Überschrift könnte..., ...Altersgrenze nach § 48a BNotO erreicht haben, aber die..., ...Verlängerungsoption“ nach § 47a Absatz 1 BNotO (neu) Gebrauch machen ..., ...nach § 5b Absatz 1 Nr. 2 BNotO, sodass Planungssicherheit..., ...Weitere Überlegungen zu § 5b BNotO sollen den Zugang zum ..., ...auch § 5b Absatz 1 Nr. 4 BNotO, wobei folgende Änderung..., ...von § 5b Absatz 1 Nr. 4 BNotO ist rechtlich nicht zu..., ... nicht gewollt. § 7 BNotO: Es ist ein neuer Absatz..., ...beanstandete § 47 Nr. 2 Variante 1 BNotO ist mit Blick auf den ..., ... Einführung eines § 47a BNotO wie folgt zu ergänzen:..., ...einzuführen ist. § 47a BNotO (neu): Es ist ein neuer § 47a BNotO einzuführen. § 47a ..., ...aufgrund der nach § 7 Absatz 8 BNotO erfassten Anwärter für..., ...Liste nach § 7 Absatz 8 BNotO eigetragenen Anwärter,..., ...Liste nach § 7 Absatz 8 BNotO (neu) wird sichergestellt..., ...werden können. § 48 BNotO: Mit Blick auf die Neuregelung in § 47a BNotO bedarf es keiner Änderung von § 48 BNotO. Die Altersgrenze von ...
    • Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 22.07.2025
    • Beschreibung: Beurkundungen mit Dolmetschern & Übersetzern unterscheiden sich von ausschließlich deutschsprachigen auch in Arbeitsprozessen, in der Kommunikation mit mehr Beteiligten (nämlich D & Ü) und entsprechender Übermittlung von Informationen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Beauftragung und die Übermittlung schriftlicher Texte verpflichtend ausschließlich über ein bes. elektron. Sprachmittlerpostfach erfolgt, D & Ü in die Kommunikationsplattform eingebunden werden und die digitale Bestätigung ("Beglaubigung") von Übersetzungen kompatibel sind; dass bei Online-Beurkundungen Norm-Technik zum Einsatz kommt und korrekt angewandt wird und solche Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass die Hör-/Gesundheit der Dolmetscher nicht gefährdet wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 372/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Absatz 1 Satz 2 Nummer 11 BNotO-E) und Artikel 3 Nummer...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sieht Änderungen im BGB (§§ 130, 873) sowie im BeurkG (§§ 13, 13a, 13b, 13c, 14, 31, 40b) vor. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung als Alternative zur papiergebundenen Beurkundung. Anpassungen in der Bundesnotarordnung und weitere Änderungen flankieren das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einführung grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen zur Beweissicherheit elektronischer Dokumente, zur fehlenden Nutzung des e-Personalausweises sowie zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften hin. Die digitale Abfassung letztwilliger Verfügungen wird vom DAV als zwingend unzulässig erachtet.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 241/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
      2. BT-Drs. 20/11849 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...der Bundesnotarordnung (BNotO) Diese ergeben sich ...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Der DAV begrüßt die seitens des BMJ angestellten Überlegungen, den zulässigen Gesellschafterkreis ausländischer Anwaltsgesellschaften durch eine Erstreckung des Verweises in § 207 Abs. 1 Nr. 3 BRAO auf alle in § 59c BRAO genannten Berufsgruppen zu erweitern. Dies erleichtert die Zulassung ausländischer Berufsausübungsgesellschaften (BAG), da diese nach der derzeit häufig auf Hindernisse stößt, wenn an ihr ausländische Notare oder ausländische Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater beteiligt sind. Die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung ausländischer- und inländischer BAG würde beseitigt. Im Fall der Notare sollten die RAK berechtigt sein, ausländische BAG im Inland zuzulassen, auch wenn einzelne Mitglieder die Kriterien der §§ 59c BRAO, 1 PartGG nicht erfüllen (Ausnahmegenhemigungen).
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... etwa Eschwey in BeckOK BnotO, 9. Edition Stand 1.1.2024 § 1 BnotO Rn. 25j) und darüber hinaus..., ... (iv) § 9 Abs. 1 und 2 BNotO enthalten abschließende..., ...des Geltungsbereichs der BNotO angehörender Jurist, ein..., ...öffentlichen Amtes i.S.d. BNotO macht. Eine schwierige...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Nummer 2 (§ 78c Absatz 3 BNotO-E) Artikel 4 Nummer 3 (§ 78d Absatz 1 Satz 3 BNotO-E) Artikel 4 Nummer 4 (§ 78e Absatz 1 BNotO-E) Artikel 4 Nummer 4 (§ 78e Absatz 2 BNotO-E) Artikel 5 (Änderung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...der Bundesnotarordnung (BNotO) Diese ergeben sich ...
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