Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (92)
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- Angegeben von: Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten e.V. am 13.06.2024
- Beschreibung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune. Es geht um die Reform der ambulanten Versorgung. Unser Ziel ist ein nonprofit-Primärversorgungssystem mit multiprofessioneller Zusammenarbeit und demokratischer Bedarfsplanung. Entwurf eines Positionspapiers zur patientenorientierten Weiterentwicklung des Apothekenwesens.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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ApoG: Die Finanzierung pharmazeutischer Dienstleistungen systemgerecht sicherstellen
Aktiv vom 29.06.2024 bis 01.07.2024
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Die Finanzierung pharmazeutischer Dienstleistungen muss für GKV und PKV getrennt abgewickelt werden. Alternativ sollte auf den fixen Zuschlag zum Preis verzichtet werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V. am 22.07.2024
- Beschreibung: Die bestehende flächendeckende Notdienstregelung der Apotheken soll verändert werden. Sog. Pseudoapotheken, die nicht die Vorgaben nach der ApBtrVO erfüllen müssen,sollen auf dem Gelände von Notfallpraxen angesiedelt werden. Notdienstpraxen soll ein Dispensierrecht für AM eingeräumt werden. Damit wird das bislang bestehende und von den zust. Aufsichtsbehörden organisierte Notdienstnetz der Apotheken ausgehöhlt. Ein Dispensierrechtes der Notdienstärzte höhlt bestehende Sicherheits- und Wirtschaftlichkeitsregelungen aus (Securpharm, Preisbindung, Rabattverträge etc.). Insbes. fordern wir die Streichung von folgenden neu eingefügte Vorschriften: § 123 Abs.5 SGB V; §§ 12 b, 20 Abs. 4 ApoG; §§ 1a Abs. 19 , 4 Abs.5, 23 Abs.1 ApBetrO; §43 Abs.3 b AMG
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 10.11.2025
- Beschreibung: Erweiterung von §14 Abs. 7 Satz 2 um die Möglichkeit für Krankenhausapotheken, sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen zu versorgen (Einrichtungen nach §115g Nr. 1-4 SGB V)
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Inhalt Apothekengesetz -ApoG § 14 Abs. 7 Satz 2 Versorgung..., ...: § 14 Abs. z Satz 2 ApoG Versorgung durch Krankenhausapotheken..., ...Apothekenwesen (Apothekengesetz, ApoG). Änderung: §14 Abs.7 Satz 2 ApoG […] Die in Satz 1 genannten..., ...ist. Begründung § 14 ApoG bezweckt die Qualitätssicherung..., ...des § 14 Absatz 7 Satz 2 ApoG trägt dem Wandel in der...
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Krankenhausreform - Krankenhausapotheken und pharmazeutische Dienstleistungen als Qualitätskriterien für Leistungsgruppen
Aktiv vom 20.06.2024 bis 15.08.2025
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: - Aufnahme pharmazeutischer Dienstleistungen / Medikationsanalysen als Qualitätskriterium in bestimmten Leistungsgruppen - Vorhalten von Krankenhausapotheken als Qualitätskriterium in bestimmten Leistungsgruppen - Möglichkeit der Leistungserbringung durch Krankenhausapotheken (Arzneimittelversorgung und pharmazeutische Betreuung) für alle Einrichtungen (stationäre, teilstationäre, ambulante, ...), die in Trägerschaft eines Krankenhauses betrieben werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Apothekenwesen (Apothekengesetz, ApoG). Änderung: §14 Abs.7 Satz 2 ApoG [...] Die in Satz 1 genannten..., ...Aufzählung in §14 Abs. 7 Satz 2 ApoG die in §14 Abs. 7 Satz ...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 15.08.2025
- Beschreibung: Aufnahme von Krankenhausapotheken als "sachliche Ausstattung" in den Leistungsgruppen 08, 09, 35, 40, 43, 44, 45, 46, 48, 49 Ergänzung von weitergebildeten Fachapotheker*innen oder fortgebildeten Apothekerin*innen mit entsprechender Qualifikation in den Leistungsgruppen 08, 48, 49, 64, 57 Erweiterung von §14 Abs. 7 Satz 2 um die Möglichkeit für Krankenhausapotheken, sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen zu versorgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Satz 2 Apothekengesetz (ApoG): „Die in Satz 1 genannten..., ...“ Begründung: § 14 ApoG bezweckt die Qualitätssicherung..., ...des § 14 Absatz 7 Satz 2 ApoG trägt dem Wandel in der...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 19.11.2025
- Beschreibung: Besteht laut Gesetzentwurf ein Kooperationsvertrag zwischen einer Apotheke und einem Pflegeheim, soll diese Apotheke mit den versorgenden Ärzten Absprachen darüber treffen können, dass diese Verschreibungen, einschließlich elektronischer Verschreibungen, unmittelbar an die Apotheke übermitteln. Es fehlt hier die die Berücksichtigung der Interessen der Pflegeeinrichtungen und der von ihnen versorgten Menschen. Diese müssen im Gesetzestext Eingang finden. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass Pflegefachpersonen in Pflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI In-vitro-Diagnostika anwenden dürfen, die für patientennahe Schnelltests verwendet werden. Pflegeheime und -dienste sollen dafür nicht vergütet zu werden. Das lehnt der bpa ab und fordert eine Vergütung.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Apothekengesetzes - § 12a Abs. 4 ApoG Vorgeschlagene Neuregelung...
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- Angegeben von: Deutsche Post AG am 16.01.2026
- Beschreibung: Die Beibehaltung der derzeit etablierten, bewährten und verlässlichen flächendeckenden Versorgungsstrukturen für Arzneimittel sowie die weitere Ausgestaltung bürokratischer und regulatorischer Anforderungen sollten im Sinne des gesundheitspolitischen Ziels der Entbürokratisierung vermieden werden, um die nachhaltige bzw. langfristige Sicherstellung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
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BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...bestehenden Regelungen (§ 11a ApoG, § 17 Abs. 2a ApBetrO) ...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 10.11.2025
- Beschreibung: Wir regen eine gesetzliche Änderung an, dass Systeme, die Arzneimittel automatisiert und EDV-gestützt lagern, von der Pflicht zur gesonderten Aufbewahrung von Betäubungsmitteln ausgenommen werden können, sofern sie als als geeignete Sicherungsmaßnahme durch das BfArM (BfArM-RL 4114-K) anerkannt sind. Änderungsvorschlag: § 15 BtMG „Abweichend von Satz 1 sind in Anlage III bezeichnete Betäubungsmittel in Form von Fertigarzneimitteln nicht gesondert aufzubewahren, wenn im Rahmen einer automatisierten EDV-gestützten chaotischen Lagerhaltung eine separate Bestands- und Nachweisinformation technisch gewährleistet ist oder ein System zur automatisierten EDV-gestützten Lagerhaltung bereits als Sicherungsmaßnahme durch die zuständige Behörde anerkannt ist."
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Inhalt Apothekengesetz -ApoG § 14 Abs. 7 Satz 2 Versorgung..., ...: § 14 Abs. z Satz 2 ApoG Versorgung durch Krankenhausapotheken..., ...Apothekenwesen (Apothekengesetz, ApoG). Änderung: §14 Abs.7 Satz 2 ApoG […] Die in Satz 1 genannten..., ...ist. Begründung § 14 ApoG bezweckt die Qualitätssicherung..., ...des § 14 Absatz 7 Satz 2 ApoG trägt dem Wandel in der...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Die Verpflichtung der pharmazeutischen Unternehmer zur bedarfsgerechten und kontinuierlichen Belieferung von Arzneimitteln beschränkt sich aktuell nur auf die Belieferung der vollversorgenden Arzneimittelgroßhandlungen (§52 Abs. 2 AMG). Diese Verpflichtung ist aus Sicht der ADKA auf die Krankenhäuser auszuweiten.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Inhalt Apothekengesetz -ApoG § 14 Abs. 7 Satz 2 Versorgung..., ...: § 14 Abs. z Satz 2 ApoG Versorgung durch Krankenhausapotheken..., ...Apothekenwesen (Apothekengesetz, ApoG). Änderung: §14 Abs.7 Satz 2 ApoG […] Die in Satz 1 genannten..., ...ist. Begründung § 14 ApoG bezweckt die Qualitätssicherung..., ...des § 14 Absatz 7 Satz 2 ApoG trägt dem Wandel in der...