Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (195)
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 26.09.2024
- Beschreibung: Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TEHG 2011 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 EnergieStG ......................., ...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 des EnergieStG sollte aus dem Anwendungsbereich..., ...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 EnergieStG Als Inverkehrbringung..., ...Energiesteuer gemäß § 14 Abs. 2 EnergieStG. Eine solche Regelung..., ...zurückzuführen. Gemäß § 14 Abs. 2 EnergieStG entsteht für solche ...
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- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Novelle zum Strom- und Energiesteuerrecht begrüßen wir grundsätzlich sehr. Wir setzten uns für die Einführung eines Befreiungstatbestands für Vehicle-to-Grid Anwendungen ein. Im Falle des sogenannten Multi-Use, d.h. der zusätzlichen Betätigung des Speichers auf den Strom- oder Regelleistungsmärkten herrscht weiterhin Unklarheit bezüglich des Status des Energiespeichers.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Energiesteuergesetzes 6 § 60 EnergieStG 6 Angleichung der Antragsfristen..., ...ENERGIESTEUERGESETZES § 60 ENERGIESTG § 60 EnergieStG (Entlastung...
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 23.09.2025
- Beschreibung: Der BEE setzt sich im Rahmen der Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Absenkung der Stromsteuer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher 2) Die Beibehaltung der Definition von Biomasse als Erneuerbarer Energieträger nach geltendem Recht 3) Die Abschaffung der bestehenden Doppelbesteuerung bei der Einspeisung ins öffentliche Netz bei bidirektionalem Laden (Vehicle-to-Grid) 4) Bürokratieabbau 5) Die steuerfreie Drittbelieferung bei sog. „Insellösungen“
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Energiesteuergesetzes (EnergieStG) Durch die Dienstvorschrift...
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- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: 1. Die aktuelle Formulierung in § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG sollte modifiziert werden. 2. Der Zahlungsverkehr mit dem Hauptzollamt (HZA) sollte transparenter gestaltet werden. 3. Im Vorauszahlungsbescheid berücksichtigte eigenen Entlastungsansprüche sollten bei Berechnung der Jahressteuerschuld mindernd berücksichtigt werden. 4. Die neue Monitoringspflicht sollte nur gelten, wenn der Schwerpunkt im Abschnitt E des WZ2003 liegt. Monitoring sonst mindestens auf Abgabe von Strom und Erdgas an Dritte begrenzen. 5. Die neuen Vorgaben zur buchmäßigen Erfassung von strom- und energiesteuerlichen Geschäftsvorgängen bei stromsteuerlichen Versorgern und Lieferern von Energieerzeugnissen sind überzogen. 6. Eine umfassende Verbrauchsermittlung über das 15-Minuten-Intervall ist nicht möglich.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...zur Ergänzung von § 54 EnergieStG überzeugt aktuell nicht..., ...Regelung in §54 Abs. 1a EnergieStG und diese Änderung ist...
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- Angegeben von: Westfalen AG am 25.03.2025
- Beschreibung: Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Dauerhafte Ausnahme für mit Wasserstoff betriebene Schwerlastfahrzeuge (FCEV/ICE) von der LKW-Maut sowie Anpassung der Steuergesetzgebung zur Befreiung von Wasserstoff-Verbrennern bei der Energiesteuer.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Energiesteuer (Nach §1 Abs. 3 EnergieStG) befreit werden. Westfalen...
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- Angegeben von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 18.07.2025
- Beschreibung: Der MEW e.V. begrüßt die Fortschreibung der THG-Quote bis 2040, lent die Einbeziehung der Flugkraftstoffanbieter ab, fordert die weitere Zulassung aller Rohstoffe gemäß Anhang 9 der RED, lehnt eine Abweichung der Quotenhöhe von der FuelEU Maritime ab, sclägt vor die Einführung eines RFNBO-Mindestanteil zu verschieben, lehnt den vorgesehenen Wegfall der Ausnahmeregelung für den Erdölbevorratungsverband (EBV) ab, spricht sich für eine europäische Harmonisierung der Datenbank aus und lehnt die geplante schrittweise Begrenzung der Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln auf 3% im Jahre 2030 ab.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUV) (20. WP): Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhaus-gasminderungs-Quote
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (7):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 2 Absatz 1 Nummer 7 EnergieStG in § 37a Abs. 1 a Nr..., ...definiert § 1a Nr. 16 EnergieStG die gasförmigen Kohlenwasserstoffe..., ... gestrichen, da § 22 EnergieStG bereits in § 37a Absatz...
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- Angegeben von: Milchindustrie-Verband e.V. am 11.07.2025
- Beschreibung: Der Milchsektor sollte stärkere Berücksichtigung bei Energiethemen erfahren, da viele Herstellungsprozesse energieintensiv sind und sie im internationalen Markt wettbewerbsfähig bleiben.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Streichung des § 55 EnergieSTG weggefallenen Erstattungen...
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- Angegeben von: BP Europa SE am 28.06.2024
- Beschreibung: Ambitionierte und zeitnahe Umsetzung der Revision der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie mit Erhöhung des THG-Minderungs-Mandats unter Beibehaltung der sektoralen Ziele für Straße, Marine und Luftfahrt, uneingeschränkter Nutzung aller RED-konformen und zertifiziert nachhaltigen Roh- und Kraftstoffe sowie Technologien, Stärkung von Zertifizierungs- und Kontrollprozessen. Um die Treibhausgasquote und die rechtlichen Vorgaben im Jahr 2026 effizient und kostengünstig umzusetzen, benötigen Marktteilnehmer klare Zeitvorgaben und ausreichend Zeit zur Umsetzung, insb. angesichts bedeutender Veränderungen auf dem Markt aufgrund erhöhter Ambition und der Abschaffung der Doppelzählung für fortschrittliche Biokraftstoffe - Abschaffung der Doppelzählung muss rückwirkend zum 1.1.26 umgesetzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die nach § 27 Absatz 1 EnergieStG steuerbefreit sind, ..., ... nach § 27 Absatz 1 EnergieStG beantrag en k ann ...
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- Angegeben von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 16.09.2024
- Beschreibung: Zusammenfassung der Möglichkeiten Bürokratie im Steuerrecht abzuschaffen
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...entfallen lassen. § 57 EnergieStG komplexe und benutzerunfreundliche...
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. am 14.08.2025
- Beschreibung: Wir sehen ein grundsätzliches Erfordernis, auch im Stromsteuergesetz den Bereich der Daseinsvorsorge seiner Bedeutung angemessen zu regeln. Insbesondere die Änderung im StromStG-E hinsichtlich der ersatzlosen Streichung der Begriffe „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition der erneuerbaren Energieträger sehen wir kritisch. Diese ist sachlich nicht gerechtfertigt und führt zu einem Kostenanstieg bei der Abwasserentsorgung. Hier besteht aus unserer Sicht dringend Anpassungsbedarf.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2753
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1866, 21/2469, 21/2669 Nr. 25 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Kay Gottschalk, Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2086 - Bürger, Mittelstand und Industrie entlasten - Stromsteuer für alle dauerhaft auf europäisches Mindestmaß absenken
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BT-Drs. 21/2753
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... ohne Umweg über das EnergieStG erfolgt, weil es die...