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155 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"KAGB"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (155)

    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
    • Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Klarstellung zu § 168 Abs. 1a KAGB vor, dass es sich in ..., ... § 1 Abs. 19, Nr 25 a KAGB, müsste er richtigerweise..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch ..., ... des § 93 Abs. 5 S. 2 KAGB genannten Rahmenverträge..., ...Verwaltungsrechts a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB..., ... gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ....“ §§ 100 a und 100 b KAGB wären zudem entsprechend..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ... zu übertragen (§ 100 b KAGB). • Durch die Trennung..., ... des § 154 KAGB: Der Referentenentwurf ..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ... zu § 167 Abs. 3 Satz 4 KAGB vor: 64a. § 167 Abs...., ...Regierungsentwurfs) a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ... des § 154 KAGB: Der Regierungsentwurf ..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Sinn und Zweck des § 93 KAGB. ...
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 03.09.2024
    • Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarun- gen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch ..., ...der Neuregelung des § 99 KAGB auch die damit im Zu- ..., ...Abs. 2 und § 257 Abs. 4 KAGB entsprechend an- gepasst..., ...Regelung des § 99 Abs. 3 KAGB – sogleich konsistente ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, überdacht werden..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch ..., ... des § 93 Abs. 5 S. 2 KAGB genannten Rahmenverträge..., ... a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ... § 154 Abs. 2 KAGB regelt die Anwendbarkeit..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ... zu übertragen (§ 100 b KAGB). • Durch die ..., ... Anpassung des § 154 KAGB: Der Referentenentwurf ..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ... a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB ..., ... des § 154 KAGB: Der Regierungsentwurf ..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Sinn und Zweck des § 93 KAGB. ...
    • Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.09.2025
    • Beschreibung: Die Versicherer unterstreichen die außerordentliche Bedeutung von Investmentvermögen für die Kapitalanlage. Sie unterstützen die vorgesehene 1:1 Umsetzung der geänderten europäischen Vorgaben für Investmentvermögen in nationales Recht ebenso, wie die vorgesehene Förderung des Clearings über zentrale Gegenparteien mit Sitz in der EU.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... hiervon sind nach dem KAGB aufgelegte Fonds. Der..., ...vestitionsmöglichkeiten für Fonds im KAGB anpassen, in dem ebenfalls..., ...neben den Änderungen im KAGB flankierende steuerliche..., ... HM E 1. Änderungen im KAGB Zu Artikel 1 FRBG-E – Änderung des KAGB Neuregelungen für die ..., ...EU. Die Anpassungen im KAGB erweitern die bislang bestehenden..., ...Die Einfügung von § 273a KAGB-E, der klarstellend regelt..., ... in den §§ 29a und 29b KAGB-E stellt sicher, dass die..., ...Anlagebedingungen in § 284 KAGB. Andernfalls bestünde ..., ...Normen, Vorgaben aus § 284 KAGB in Bezug nehmen bzw. auf..., .... 16) Mit § 27 Abs. 4a KAGB-E wird das Konzept der ..., ...Bezüglich des Abs. 4a des § 27 KAGB-E sehen wir redaktionellen..., ...vorgesehene Anpassungen im KAGB Die im FRBG-Entwurf vorgesehenen..., ...Streichung von § 91 Abs. 3 KAGB (Nr. 47) und damit die ..., ...wie die in § 117 Abs. 8 KAGB-E (Nr. 55) vorgesehene ..., ...Sondervermögens in § 139 KAGB-E (Nr. 57) nicht nur ..., ...ment-AG in § 140 Abs. 2 KAGB-E (Nr. 58) lässt zukünftig..., ... FRBG-E – Änderungen im KAGB zur Umsetzung von EMIR ...
    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.09.2024
    • Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Beibehaltung der deutschen Regelungen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinien; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13955 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Neufassung des § 255 Absatz 5 KAGB erfolgen, wie folgt: „Mit..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch soll..., ...die KVG Nach § 99 Abs. 1 KAGB soll künftig die Verwaltungsgesellschaft..., ...der Neuregelung des § 99 KAGB auch die damit im Zusammenhang..., ...Abs. 2 und § 257 Abs. 4 KAGB entsprechend angepasst ..., ...darüberhinausgehend in § 99 KAGB – spezifisch im Hinblick..., ...Regelung des § 99 Abs. 3 KAGB – sogleich konsistente ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, überdacht werden...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 04.09.2024
    • Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Beibehaltung der deutschen Regelungen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinien; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Fondsmarktstärkungsgesetz
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Neufassung des § 255 Absatz 5 KAGB erfolgen, wie folgt: „Mit..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch soll..., ...die KVG Nach § 99 Abs. 1 KAGB soll künftig die Verwaltungsgesellschaft..., ...der Neuregelung des § 99 KAGB auch die damit im Zu-sammenhang..., ...Abs. 2 und § 257 Abs. 4 KAGB entsprechend an-gepasst..., ...darüberhinausgehend in § 99 KAGB – spezi-fisch im Hinblick..., ...Regelung des § 99 Abs. 3 KAGB – sogleich konsistente ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, überdacht werden...
    • Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
    • Beschreibung: Forderung nach praxisgerechter Umsetzung des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (FoRG) zur Stärkung des deutschen Startup- und VC-Standorts. Ziel ist die Sicherung dynamischer Finanzierungsbedingungen durch klare Regelungen für Gesellschafterdarlehen und eigenkapitalähnliche Instrumente, risikoadäquate Schwellenwertberechnung, Verzicht auf unnötige Prüfpflichten und realistische Fristen für Lizenzanträge. Empfehlungen u.a.: explizite Klarstellung für Convertible Loan Agreements und SAFE-Agreements, Beibehaltung der HGB-Buchwertberechnung für Schwellenwerte, Streichung der Abschlussprüfungspflicht für EuVECA-/EuSEF-Manager, Verlängerung der Fristen für Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Capital-Fonds, § 2 Abs. 4 Nr. 4 KAGB-E Der Referentenentwurf..., ...Instrumente (§ 2 Abs. 4 Nr. 4 KAGB-E), sofern bestimmte Bedingungen..., ...Registrierungspflicht, § 2 Abs. 4 S. 4 KAGB-E Der Referentenentwurf..., ...berechnet wird (§ 2 Abs. 4 S. 4 KAGB-E). Das lehnen wir strikt..., ...Erlaubnispflicht nach dem KAGB drohen, verbunden mit ..., ...EuSEF-Manager, § 45 S. 1 KAGB-E Der Entwurf sieht eine..., ...EuSEF-Manager vor (§ 45 S. 1 KAGB-E). Diese Pflicht geht..., ...Kalendertagen eine Lizenz nach dem KAGB beantragen müssen. Bisher...
    • Angegeben von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 05.08.2025
    • Beschreibung: Der BAI plädiert für eine interessensgerechte Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/927 sowie eine weitere Stärkung des Fondsmarktes Deutschlands im Sinne des Titels des Gesetzes von Bedeutung sein können. Diese beziehen sich insbesondere auf die Strukturierung des Gesetzes, die Führung der Aufsicht sowie die Umsetzung der Liquiditätsmanagementinstrumente.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ..., 198, 340 Abs. 1 Nr. 2 KAGB ist weiterhin vom Gelddarlehen..., .... 8a wie auch 34 Abs. 6 KAGB Gelddarlehen durch AIFKapitalverwaltungsgesellschaften..., ...sämtlicher LMT § 1 Abs. 19 KAGB sollte wie folgt geändert..., ...Richtlinientextes an den Wortlaut des KAGB statt. Der Entwurf schlägt..., ...sicher, dass diese LMT im KAGB zur Verfügung stehen. Zur..., ...Richtlinie an solche des KAGB anzupassen. Diese weiteren..., ...vertraulich verwendet werden § 9 KAGB sollte wie folgt geändert..., ...aufgenommen. Der aktuelle § 9 KAGB hat die bisherigen Vertraulichkeitsanforderungen..., ...Erläuterung: Über § 54 KAGB hat der deutsche Gesetzgeber..., ... Im Gegensatz zu § 320 KAGB, bei dem die BaFin nur ..., ... im Einklang mit § 306a KAGB auch am Sitz der EUAIF-Verwaltungsgesellschaft..., ...für eine Öffnung des § 54 KAGB. Diese erlaubt die grenzüberschreitende..., .... 9 H) Anpassung § 98 KAGB Ref-E – u. a. Streichung..., ...vorgelagerte Definitionen § 98 KAGB sollte wie folgt geändert..., ... der überarbeitete § 98 KAGB über die Aussetzung hinaus..., ...I) Repräsentant - § 319 KAGB Petitum: Der sog. Repräsentant gem. § 319 KAGB ist EU-rechtlich nicht ..., ...die Streichung des § 319 KAGB. Erläuterung: Die Regelung..., ...Anforderungen von § 29a Abs. 3 KAGB nF erfüllen, die Kapitalverwaltungsgesellschaft..., ...durch Verschriftlichung im KAGB wünschenswert, um keinen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Zu Nr. 2 - § 34 Abs. 6 KAGB Aufgrund der Streichung des § 34 Abs. 6 KAGB sollten auch die Verweise..., ... Nr. 4 und § 343 Abs. 7 KAGB auf § 34 Abs. 6 KAGB gestrichen..., ...231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KAGB-E Gemäß § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KAGB-E können Beteiligungen ..., ... nach § 234 KAGB geltenden Regelungen) auch..., ... des § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E einschließt, verweist..., ... ob die in § 231 Abs. 3 KAGB aufgeführten Gegenstände..., ... des § 231 Abs. 2 Nr. 1 KAGB knüpft derzeit nur an die..., ...Buchstabe d) - § 231 Abs. 6 KAGB-E. Gemäß § 231 Abs. 6 KAGB-E..., ...nach § 20 Abs. 3 Nr. 11 KAGB-E oder nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB handelt und insofern auch..., ... in § 260b KAGB nicht enthalten ist. § 260b KAGB nimmt eine abschließende..., ..., dass in § 284 KAGB-E eine zu § 282 Abs. 2 Satz 2 KAGB entsprechende Regelung ..., ...Kapitalanlagegesetzbuchs) Zu Nr. 2 - § 16b KAGB-E Nach § 16b Abs. 1 KAGB-E..., ...sowie § 164 Abs. 4 Satz 1 KAGB. Weder in § 107 KAGB noch in § 123 KAGB ist gefordert, dass der..., ...KAGB zu ergänzen ist. Als redaktionelle...
  • Änderung des Fondsmarktstärkungsgesetz

    Aktiv vom 06.06.2025 bis 10.10.2025

    • Angegeben von: Auricher Werte GmbH am 06.06.2025
    • Beschreibung: Anbietern von geschlossenen Fonds soll es erleichtert werden Bürgerbeteiligungen im Bereich der Erneuerbaren Energien anzubieten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 491/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...262 Abs. 2 Nr. 2 lit. a KAGB — aus Sicht der Auricher..., ...Finanzen über eine mögliche KAGB-Änderung statt. Gerne ...
    • Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
    • Beschreibung: Wir begrüßen die 1:1 Umsetzung des DORA-Rahmenwerks, um das Vertrauen in digitale Finanzinfrastrukturen zu stärken und gleichzeitig die operationelle digitale Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. Nachbesserungsbedarf sehen wir bei der elektronischen Kommunikation mit BaFin und Bundesbank und bürokratiearmer Anzeigepflichten. Zudem bemängeln wir die fehlenden Grundlagen für die Datenübermittlung. Schließlich fehlt eine Klarstellung, dass bisherige BaFin-Anforderungen künftig für alle Finanzunternehmen im DORA-Anwendungsbereich entfallen, soweit diese von der DORA-Verordnung abgedeckt sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10280 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...einer Erlaubnis nach § 20 KAGB und Wertpapierinstitute..., ...Elektronische Kommunikation: § 7b KAGB Da Kapitalverwaltungsgesellschaften..., ...kommunizieren müssen (vgl. § 7b KAGB, eingeführt durch das Fondsstandortgesetz..., ...Verordnung ebenfalls in § 7b KAGB zu verankern. Da das dort..., ...DORA-Verordnung in § 7b KAGB entsprechend zu berücksichtigen..., ...Vorgaben in § 36 Abs. 11 KAGB und Art. 28(3) UAbs. 3 ..., ...2 Nummer 2 Buchstabe j) KAGB wird wegen der MiCA-Verordnung..., ...Definition in § 221 Abs. 1 Nr. 5 KAGB müsste spiegelbildlich ...
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