Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.027)
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Elektrifizierung der Industrie
Aktiv vom 29.10.2025 bis 16.12.2025
- Angegeben von: KOWITZ Policy Consultants GmbH & Co. KG am 29.10.2025
- Beschreibung: Gleichbehandlung von grünem Strom gegenüber anderen fossilen Energieträgern; Einführung dynamischer Netzentgelte und Stärkung der Netzdienlichkeit im deutschen Stromsystem
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1496
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 21/1496
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Avacon AG am 28.10.2025
- Beschreibung: Batteriespeichersysteme (BESS) sollen zukünftig in ihrer Fahrweise und ihrer Verortung im Hinblick auf noch zu definierende Kategorien (netzneutral und netzdienlich) an das Stromnetz angeschlossen werden. Netzneutral soll dabei als neuer Mindeststandard festgelegt werden. Marktlich betriebene Batteriespeicher sollen zukünftig nur noch in Netzebene 2 angeschlossen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 14.10.2025
- Beschreibung: Abschaffung Gasspeicherumlage
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Evonik Industries AG am 10.10.2025
- Beschreibung: Folgeregelung nötig: Aufgrund der aktuellen Rechtsunsicherheit wurde im Rahmen der jüngsten EnWGNovelle durch einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen mit § 118 Abs. 7 EnWG kurzfristig eine dreijährige Übergangsfrist bis Ende 2028 eingeführt. Evonik begrüßt ausdrücklich die Intention, mit einer solchen Frist vorübergehende Planungssicherheit zu schaffen, bis eine tragfähige, bürokratiearme Lösung gefunden ist. Die Bundesregierung muss, wie im Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen formuliert, die Übergangsfrist nutzen, um schnellstmöglich eine bürokratiearme, rechtssichere Folgeregelung auf EU-Ebene zu finden, die idealerweise den Status Quo der Kundenanlage fortführt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2793
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1497, 21/2076, 21/2146 Nr. 1.15 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/2793
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: GETEC heat & power GmbH am 06.10.2025
- Beschreibung: Elektrifizierung der Industrie stärken durch Gleichbehandlung der Energieträger fossil vs. nicht-fossil
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 01.10.2025
- Beschreibung: Erarbeitung einer bürokratiearmen und praxistauglichen Lösung in Folge der nötigen Neuregelung nach dem BGH-Urteil zur Kundenanlage. Appell von 27 betroffenen Verbänden an Bundesregierung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 30.09.2025
- Beschreibung: Nach dem bisher geltenden Energierecht ist eine Kundenanlage einem Energieversorgungsnetz nachgelagert und weitgehend von regulatorischen Pflichten ausgenommen. Der BGH hat entschieden, dass Leitungsanlagen, die der Weiterleitung von Elektrizität an – dafür bezahlende – Letztverbraucher dienen, nicht als Kundenanlagen im Sinne des EnWG einzustufen sind. Die daraus folgende Neuauslegung hat massive negative Auswirkungen auf die bisher regulierungsfreie und damit kostengünstigere Stromversorgung in Immobilien, Gewerbe und Industrie. Um erheblichen Schaden von Unternehmen und Energiewende abzuwenden, ist eine gesetzliche Lösung auf EU- und Bundesebene notwendig, die mit Augenmaß den europäischen Regulierungszusammenhang berücksichtigt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2025
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Erweiterung des Anwendungsbereichs und der Begriffsbestimmungen im Entwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes (WasserstoffBG) zur Einbeziehung von Anlagen zur Erzeugung von kohlenstoffarmem, biogenem sowie sonstigem Wasserstoff. Das würde zur angestrebten Beschleunigung des Markthochlaufs beitragen. Darüber hinaus wird die Ausweitung der vorgesehenen Regelungen zu beschleunigten Genehmigungs- und Vergabeverfahren auf diese Anlagen angestrebt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns für die Förderung des Energiehandels in offenen, transparenten und liquiden Großhandelsmärkten ein. In der Stellungnahme schlagen wir zu ausgewählten Punkten des Gesetzentwurfs Änderungen vor. Wir sehen die geplanten Regelungen zur Umsetzung der REMIT-Verordnung bedenklich, da die vorgesehene Regelung weit über die EU-Regulierung hinausgeht. Es ist unverhältnismäßig, versehentliches Verhalten mit Bußgeld zu belegen. Damit die Eingrenzung des Anwendungsbereichs der neuen Hedging-Verpflichtung nicht ins Leere läuft, ist eine Klarstellung nötig. Die Überprüfung und eine Anordnung von Preisabsicherungsstrategien durch die BNetzA sollten nur in begründeten Fällen stattfinden. Zudem schlagen wir vor, die Abschaffung der Gasspeicherumlage auch im EnWG zu verankern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2025
- Beschreibung: EFET Deutschland begrüßt die Abschaffung der Gasspeicherumlage, kritisiert jedoch die vorgesehene Verordnungsermächtigung (§35h EnWG), die eine spätere Wiedereinführung ermöglicht und dadurch Marktunsicherheit schafft. Zudem wird die Ausgestaltung der geplanten Pflicht zur Weitergabe der Entlastung (§35g Abs. 7) als zu komplex bewertet. EFET Deutschland fordert eine Korrektur der Regelung zur Beweislastumkehr für Handelsgeschäfte am virtuellen Handelspunkt (wo gar keine Weiterbelastung der Gasspeicherumlage erfolgt) sowie den Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1496
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 21/1496
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):