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25 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (25)

    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 24.07.2025
    • Beschreibung: Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begriff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt. Vermeidung von Goldplating bei der Umsetzung des Verbotes von "dark patterns".
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1855 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 24.07.2025
    • Beschreibung: Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begriff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt. Vermeidung von Goldplating bei der Umsetzung des Verbotes von "dark patterns".
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1855 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
    • Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 23.07.2025
    • Beschreibung: Wir unterstützen das zentrale Ziel des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, nachhaltige Konsummuster zu stärken und einen fairen Wettbewerb im Bereich umweltfreundlicher und nachhaltiger Produkte europaweit durch eine 1:1 Umsetzung der Vorgaben der Richtline (EU) 2024/825 (EmpCo-Richtlinie) zu gewährleisten. Unter Berücksichtigung der bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen zur Nachhaltigkeit setzen wir uns für eine klare rechtliche Abgrenzung ein, sodass die zivilrechtlichen Anforderungen an Umweltaussagen durch die regulatorischen Vorgaben für nachhaltige Finanzprodukte begrenzt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1855 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
    • Angegeben von: Industrieverband Garten (IVG) e. V. am 28.02.2025
    • Beschreibung: Mit Umsetzung der EmpCo-Richtlinie wird eine Auslobung von Produkten als "biologisch", "ökologisch", etc. voraussichtlich nicht mehr möglich sein, wenn für diese Produkte keine eindeutigen Zertifizierungskriterien und Zertifizierungsstellen vorliegen. Sodann müssen für derartige Produkte Regelungen geschaffen werden, um eine entsprechende Bewerbung weiterhin zu ermöglichen. Auch sieht die Richtlinie derzeit weder die Möglichkeit einer Abverkaufsfrist für Produkte, die bereits vor Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes in Verkehr gebracht worden sind, vor, noch besteht die Möglichkeit weiterer Erläuterungen allgemeiner Umweltaussagen mittels QR-Codes.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1855 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
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