Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (42)
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- Angegeben von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Der ausführliche Säulenversuch im Eignungsnachweis soll getrichen und durch den Säulenkurztest und/oder Schüttelversuch ersetzt werden. Materialwert für Sulfat soll entschärft werden, um die Praktibilität und damit die Akzeptanz der Verordnung zu steigern. Vor allem soll dadurch verhindert werden, dass recycelfähige Bau- und Abbruchabfälle in die Verfüllung/Deponierung verschoben und dadurch dem Stoffkreislauf unwiderbringlich entzogen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Produktanerkennung..., ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Die ErsatzbaustoffV...
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- Angegeben von: Schluchseewerk AG am 23.09.2025
- Beschreibung: Verwertung von natürlichem Gestein aus Modernisierungs- und Ausbauarbeiten an den Pumpspeicherstandorten der Schluchsee-Kaskade. Anthropogen unverändertes Ausbruchsmaterial aus Ausschachtungen und Tunnelbau soll wie Primärrohstoff aus regionalen Steinbrüchen eingesetzt werden, um Abfallaufkommen zu vermeiden, Deponiekapazitäten zu schonen und Transporte zu reduzieren. Dabei ist ein sachgerechter Umgang mit der natürlichen Hintergrundbelastung des im Südschwarzwald geogen verbreiteten Granitgesteins zu entwickeln. Hierfür ist mittel- bis langfristig eine Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie der Ersatzbaustoffverordnung erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Materialien, die die ErsatzbaustoffV nicht vollständig..., ...Ministeriums in der ErsatzbaustoffV durch eine individuelle..., ...- Baustoffen nach ErsatzbaustoffV. Alle Lösungswege..., ...Materialien, die die ErsatzbaustoffV nicht vollständig..., ...Ministeriums in der ErsatzbaustoffV durch eine individuelle..., ...- Baustoffen nach ErsatzbaustoffV. Sitz der Gesellschaft..., ...Materialien, die die ErsatzbaustoffV nicht vollständig..., ...Ministeriums in der ErsatzbaustoffV durch eine individuelle..., ...- Baustoffen nach ErsatzbaustoffV. Alle Lösungswege..., ...Materialien, die die ErsatzbaustoffV nicht vollständig..., ...Ministeriums in der ErsatzbaustoffV durch eine individuelle..., ...- Baustoffen nach ErsatzbaustoffV. Sitz der Gesellschaft...
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- Angegeben von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 21.06.2024
- Beschreibung: Korrektur einzelner Fehler und redaktioneller Imperfektionen, so z.B. Anpassung von § 19 Abs. 8 und Anlage 2 EBV, damit eine Verwendung von Baustoffrecycling-Material auf kiesigem Untergrund nicht wie aktuell komplett ausgeschlossen wird. Weiterführende Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung im Sinne der Praxistauglichkeit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in der Praxis zeigt..., ...werden, indem man die ErsatzbaustoffV an wenigen zentralen..., ...2025 eine Novelle der ErsatzbaustoffV, welche sich insbesondere..., ... Änderungen in der ErsatzbaustoffV für diese und weitere..., ...Anlage 3 finden Sie die ErsatzbaustoffV im Volltext inklusive..., ...Änderungsvorschläge der ErsatzbaustoffV in einem persönlichen..., ...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) beteiligt und uns..., ...schnelle Novelle“ der ErsatzbaustoffV identifiziert, denen..., ... einer Novelle der ErsatzbaustoffV umzusetzen. Da es..., ...Weiterentwicklung der ErsatzbaustoffV als „dringend geboten..., ...für die Änderung der ErsatzbaustoffV vorlegen. Auch vor..., ..., eine Novelle der ErsatzbaustoffV erst in der zweiten..., ...schnellen Novelle der ErsatzbaustoffV gern zur Verfügung..., ...der 1. Novelle zur ErsatzbaustoffV (BGBl. 2023 I Nr....
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- Angegeben von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 15.06.2025
- Beschreibung: Im Sinne des nachhaltigen Ressourcenschutzes sind alle Möglichkeiten des Einsatzes von Sekundärbaustoffen auszuloten und zu nutzen. Hierfür ist eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Einsatz von mineralischen Sekundärbaustoffen unerlässlich. Dafür müssen folgende vier Kernpunkte dringend (gesetzlich) angepasst / umgesetzt werden: 1. Zeitnahe Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung 2. Produktanerkennung für Sekundärbaustoffe 3. KrWG-gerechte Ausschreibungen 4. Einsatz von Sekundärbaustoffen in Zement und Beton.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV 2. Produktanerkennung..., ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Die ErsatzbaustoffV..., ..., eine Novelle der ErsatzbaustoffV erst in der zweiten..., ...schnelle Novelle“ der ErsatzbaustoffV identifiziert, denen..., ... einer Novelle der ErsatzbaustoffV umzusetzen. Da es..., ...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) beteiligt und uns..., ...Weiterentwicklung der ErsatzbaustoffV als „dringend geboten..., ...für die Änderung der ErsatzbaustoffV vorlegen. Die unterzeichnenden..., ...schnellen Novelle der ErsatzbaustoffV gern zur Verfügung...
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Förderung des Einsatzes von Sekundärbaustoffen in Koalitionsvertrag verankern
Aktiv vom 31.03.2025 bis 27.02.2026
- Angegeben von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 31.03.2025
- Beschreibung: Um die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen zu stärken, natürliche Ressourcen zu schonen und das Klima zu schützen, fordern ITAD und sieben weitere Verbände in einem gemeinsamen Positionspapier, die Förderung des Einsatzes von Sekundärbaustoffen in den Koalitionsvertrag zu verankern. Das Positionspapier behandelt im Wesentlichen das Erfordernis einer zeitnahen, praxistauglichen Novellierung der Ersatzbaustoff-Verordnung, der Produktanerkennung für Sekundärbaustoffe, rechtssicherer Ausschreibungen ressourcenschonender Materialien im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie eines zukünftigen Einsatzes von Sekundärbaustoffen in Zement und Beton.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV 2. Produktanerkennung..., ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Die ErsatzbaustoffV...
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- Angegeben von: Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) am 31.03.2025
- Beschreibung: Um die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen zu stärken, natürliche Ressourcen zu schonen und das Klima zu schützen, fordern IGAM und sieben weitere Verbände in einem gemeinsamen Positionspapier, die Förderung des Einsatzes von Sekundärbaustoffen in den Koalitionsvertrag zu verankern. Das Positionspapier behandelt im Wesentlichen das Erfordernis einer zeitnahen, praxistauglichen Novellierung der Ersatzbaustoff-Verordnung, der Produktanerkennung für Sekundärbaustoffe, rechtssicherer Ausschreibungen ressourcenschonender Materialien im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie eines zukünftigen Einsatzes von Sekundärbaustoffen in Zement und Beton.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV 2. Produktanerkennung..., ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Die ErsatzbaustoffV...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 28.09.2026
- Beschreibung: Ziel ist, dass die Novelle der EBV diese zu einer praxistauglichen Verordnung macht, die ihren Zielen des Ressourcenschutzes und der Circular Economy für Ersatzbaustoffe gerecht wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) ist ein zentraler...
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- Angegeben von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 21.06.2024
- Beschreibung: Die BRB setzt sich für die Anpassung der Vollzugshilfe zu §§ 6 – 8 BBodSchV (Stand 10.08.2023) ein, welche im Zuge des Inkrafttretens der Mantelverordnung durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) erarbeitet wurde. Speziell geht es um die Streichung bzw. weiterführende Erläuterung der Beispiele für die Abgrenzung von bodenähnlichen Anwendungen zu Einbauweisen von technischen Bauwerken nach der Ersatzbaustoffverordnung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bauwerken nach der ErsatzbaustoffV (S. 40 ff.) Sehr..., ...Bauwerken nach der ErsatzbaustoffV hingewiesen. So...
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- Angegeben von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 24.02.2025
- Beschreibung: Die EU-Richtlinie über Industrieemissionen wurde neu gefasst und muss nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Die BRB spricht sich dafür aus, dass die Umsetzung in deutsches Recht möglichst 1:1 erfolgt und keine zusätzliche, unnötige Bürokratie aufgebaut wird.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Abgleich mit der ErsatzbaustoffV - Begrifflichkeiten..., ...begrifflichen Gleichklang zur ErsatzbaustoffV und BBodSchV herzustellen..., ...Abbruchabfälle im Sinne der ErsatzbaustoffV und BBodSchV sowie..., ... Abgleich mit der ErsatzbaustoffV - Begrifflichkeiten..., ...begrifflichen Gleichklang zur ErsatzbaustoffV und BBodSchV herzustellen..., ...Abbruchabfälle im Sinne der ErsatzbaustoffV und BBodSchV sowie...
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- Angegeben von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Der BDE setzt sich für die Anpassung der Vollzugshilfe zu §§ 6 – 8 BBodSchV (Stand 10.08.2023) ein, welche im Zuge des Inkrafttretens der Mantelverordnung durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) erarbeitet wurde. Speziell geht es um die Streichung bzw. weiterführende Erläuterung der Beispiele für die Abgrenzung von bodenähnlichen Anwendungen zu Einbauweisen von technischen Bauwerken nach der Ersatzbaustoffverordnung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bauwerken nach der ErsatzbaustoffV (S. 40 ff.) Sehr..., ...Bauwerken nach der ErsatzbaustoffV hingewiesen. So...