Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (16)
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
- Beschreibung: Der im August 2024 vom Bundekabinett verabschiedete Verordnungsentwurf zur Novelle der Gefahrstoffverordnung sieht keine Erkundungspflicht des Veranlassers von Bautätigkeiten mehr vor. Der Veranlasser von Bautätigkeiten sollte in die Pflicht genommen werden, vor Auftragsvergabe und Aufnahme der Bautätigkeiten zu erkunden, ob in dem Gebäude Asbest oder andere Gefahrstoffe enthalten sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 03.07.2024
- Beschreibung: Die BRB hält den 4. Referentenentwurf zur GefahrstoffVO für unzureichend und spricht sich gegen dessen Beschluss in der aktuellen Fassung aus. Insbesondere ist die Veran-lasserpflicht unzureichend ausgestaltet und es fehlt an einer eindeutigen Stichtagsregelung für die Asbestvermutung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Änderung der Gefahrstoffverordnung
Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Verband begrüßt und unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung um die Verbesserung der Prävention arbeitsbedingter Krebserkrankungen und hält die vorgeschlagenen Maßnahmen auch grds. für geeignet. Der Aufwand für die künftig erforderliche technische Erkundung würde jedoch in vielen Fällen in keinem Verhältnis zum Umfang der geplanten handwerklichen Tätigkeiten stehen. Wir schlagen daher vor, einen Gebäudepass für Asbestfreiheit einzuführen, der repetitive Begutachtungen obsolet macht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Es soll keine pauschale Asbestbelastung bei allen Objekten mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 unterstellt werden, da dies weitreichende Folgewirkungen hätte: sowohl auf den Umgang der Wohnungswirtschaft mit dem Schadstoff Asbest bei Modernisierung und Sanierung , aber auch im Zusammenhang mit der schlichten Nutzung der Gebäude durch Mieter*innen bis hin zur Gefährdung des Ziels der Dekarbonisierung des Gebäudebestandes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Novelle der Gefahrstoffverordnung
Aktiv vom 27.06.2024 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Mit der vorgesehenen Anpassung der GefStoffV werden die Regelungen zum Schutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen überarbeitet. Es wird die Implementierung des Risikokonzepts für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Modernisierung der Regelungen zu Asbest vorgenommen. Die Prinzipien des Risikokonzepts, bisher nur im technischen Regelwerk (TRGS 910), werden auf Verordnungsebene verankert. Die Vorgaben der EU-Arbeitsschutzrichtlinien werden in die nationalen Vorschriften implementiert. Ziel ist es die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen und Regelungen, die in der Praxis den Schutz gewährleisten u. umsetzbar sind. Das Risikokonzept ist entsprechend den bisherigen Festlegungen und Erfahrungen zu implementieren, damit Stoffe und Verfahren auch zukünftig rechtssicher verwendet werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
- Beschreibung: Angesichts der Auslegungsfähigkeit des Abbruchbegriffs der Gefahrstoffverordnung teilen wir die vorstehenden Schlussfolgerungen hinsichtlich des überschaubaren Adressatenkreises und des geringen Erfüllungsaufwandes nicht. Der Abbruchbegriff ist in Bezug auf die Genehmigungspflicht zu überdenken und zu konkretisieren, um die richtigen Tätigkeiten/Betriebe von der Genehmigungspflicht zu erfassen. In jedem Fall ist eine Fiktionsregelung hinsichtlich der Genehmigung einzuführen und sicherzustellen, dass die auf Grundlage der bisherigen GefStoffV gültigen und nicht beanstandeten unternehmensbezogenen Anzeigen für ihre Befristungsdauer fortgelten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 566/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung
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BR-Drs. 566/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ergänzenden Anzeigen 1 BR-Drs. 403/24, S. 25. 2 https://www.bmas.de..., ...18.10.2024 (Drucksache 403/24 Ziffer 2.). Die geplante..., ... Bundesrats Drucksache 403/24 (Beschluss) vom 18.10.2024..., ... 18.10.2024 Drucksache 403/24 (Beschluss) / Veranlasserpflichten..., ...18.10.2024 zur Drucksache 403/24 (Beschluss) in Ziffer ...