Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (217)
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Steuerliche Ungleichbehandlung von Wasserstoff beenden
Aktiv vom 29.06.2024 bis 06.12.2024
- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 29.06.2024
- Beschreibung: Beendigung der bestehenden steuerlichen Ungleichbehandlung des Einsatzes von Wasserstoff im Verbrennermotor über eine Änderung des §29 des EnergieStG
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Orangegas Germany GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der Revision der EU-Energiesteuerrichtline (ETD) soll die Besteuerung von Kraftstoffen am fossilen Energiegehalt ausgerichtet werden und somit die Rahmenbedingungen für den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen verbessert werden. Die von der EU definierten Mindeststeuersätze für regenerative Kraftstoffe sollen ins deutsche Recht übernommen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: IVECO Deutschland AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der Revision der EU-Energiesteuerrichtline (ETD) soll die Besteuerung von Kraftstoffen am fossilen Energiegehalt ausgerichtet werden und somit die Rahmenbedingungen für den Hochlauf der E-Mobilität und den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen verbessert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Anpassungsbedarfe bei dem Gesetzentwurf zur Modernisierung im Strom- und Energiesteuerrecht
Aktiv vom 27.06.2024 bis 29.07.2026
- Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Ford begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf ein Teil der stromsteuerrechtlichen Hürden im Zusammenhang mit der E-Mobilität abgebaut werden soll. Beim Anwendungsfall Vehicle-to-Grid das Problem der doppelten Besteuerung bestehen. Im Steuerrecht bedarf es weiterer Handlungsbedarf, um das bidirektionales Laden in allen Ausprägungen zu ermöglichen. Auch Anpassungen bei der Besteuerung von Wasserstoff sind erforderlich. Um die nachhaltige Reduktion von CO2Emissionen insb. im Güterverkehr nicht durch eine steuerliche Ungleichbehandlung des H2Motors zu gefährden, sollten daher Regelungen im deutschen Energiesteuergesetz so angepasst werden, dass H2 unabhängig von der Art seiner Verwendung von der Energiesteuer befreit wird und sich die Technologie des H2-Motors im Markt etablieren kann.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Anpassungsbedarfe bei dem Gesetzentwurf zur Modernisierung im Strom- und Energiesteuerrecht
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.09.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf ein Teil der stromsteuerrechtlichen Hürden im Zusammenhang mit der E-Mobilität abgebaut werden soll. Beim Anwendungsfall Vehicle-to-Grid das Problem der doppelten Besteuerung bestehen. Im Steuerrecht bedarf es weiterer Handlungsbedarf, um das bidirektionales Laden in allen Ausprägungen zu ermöglichen. Auch Anpassungen bei der Besteuerung von Wasserstoff sind erforderlich. Um die nachhaltige Reduktion von CO2-Emissionen insb. im Güterverkehr nicht durch eine steuerliche Ungleichbehandlung des H2-Motors zu gefährden, sollten daher Regelungen im deutschen Energiesteuergesetz so angepasst werden, dass H2 unabhängig von der Art seiner Verwendung von der Energiesteuer befreit wird und sich die Technologie des H2-Motors im Markt etablieren kann.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Steuerliche Ungleichbehandlung von Wasserstoff beenden
Aktiv vom 25.06.2024 bis 27.03.2026
- Angegeben von: Daimler Truck AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Beendigung der bestehenden steuerlichen Ungleichbehandlung des Einsatzes von Wasserstoff im Verbrennermotor über eine Änderung des §29 des EnergieStG
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Alternative zum Klimageld
Aktiv vom 24.06.2024 bis 25.03.2026
- Angegeben von: INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft am 24.06.2024
- Beschreibung: Die INSM fordert die Senkung der Netzentgelte, Stromsteuer und weiterer Abgaben auf dem Strom als unbürokratische Alternative zur Direktauszahlung des Klimagelds.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur muss mit deutlich mehr Tempo vorangebracht werden. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen unbedingt gewährleistet werden. Mit dem Monitoring der Energiewende zeigen wir jährlich, wo der Bund bei der Erreichung seiner eigenen Ziele steht. Wir fordern auf dieser Basis eine Energiepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichert. Dazu zählen Entlastungstatbestände wie ein Brückenstrompreis, Zuschüsse zu den Netzentgelten und eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen auf allen Ebenen weiter entschlackt, modernisiert und vereinfacht werden. Bayern muss zügig auch an eine Wasserstoff- und CO2-Infrastruktur angeschlossen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Stellungnahmen/Gutachten (21):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... die Stromsteuer (§ 9 StromStG), die KWKG- und Offshore-Netzumlagen..., ...wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG). Auch der danach in ..., ...Ausnahme nach § 9 Abs. 1 StromStG greift. Abbildung..., ...einspeisen, gelten laut § 5 StromStG als Teil des Versorgungsnetzes..., ... stromsteuerfrei. § 5 StromStG gilt nur auf aus dem ...
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- Angegeben von: The Mobility House Energy GmbH am 19.02.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für einen geeigneten regulatorischen Rahmen zur Ermöglichung von bidirektionalem Laden und dezentralen Flexibilitäten ein. Strom, der aus dem öffentlichen Netz bezogen und lediglich zwischengespeichert wird, um ihn später wieder einzuspeisen, darf nicht als Endverbrauch behandelt werden. Erforderlich sind Befreiungen von Stromsteuer, Netzentgelten und Konzessionsabgabe. Zudem braucht es praktikable Messkonzepte zur Unterscheidung von Fahr- und Speicherstrom sowie eine stärkere Einbindung auch kleiner Flexibilitäten, etwa E-Fahrzeugen, in einen marktbasierten Redispatch.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Stahl-Verband-Saar e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns für wettbewerbsfähige Industriestrompreise als strategischer Standortfaktor ein. Themen sind insbesondere: Verlängerung des Stromsteuerspitzenausgleichs, Absenkung der Stromsteuer auf europäisches Mindestmaß, Entlastung bei Netzentgelten
- Betroffene Bundesgesetze (3):