Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.024)
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- Angegeben von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 11.08.2025
- Beschreibung: Energiewirtschaftsgesetz EnWG
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Green Planet Energy eG am 06.08.2025
- Beschreibung: Nach einem Urteil des EuGH bzw. BGH wurde der bestehende Kundenanlagen-Begriff als europarechtswidrig eingestuft. Es fehlt nun eine rechtssichere Ausgestaltung, damit weiterhin Kundenanlagen genutzt werden können, ohne dass die Betreiber als Netzbetreiber eingestuft werden. Ziel des Vorhabens ist eine Anpassung des nationalen Rechts an die Vorgaben der EU-Richtlinie.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits KG am 04.08.2025
- Beschreibung: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 30.07.2025
- Beschreibung: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 30.07.2025
- Beschreibung: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 25.07.2025
- Beschreibung: Das Urteil des EuGH vom 28.11.2024 (C-293/23) sowie der dazugehörige Beschluss des BGH vom 13.05.2025 (EnVR 83/20) hat die Gebäudeeigentümer, in deren Kundenanlagen eine klima- und mieterfreundliche dezentrale Stromversorgung erfolgt, stark verunsichert. Es stellt sich die Frage, ob Kundenanlagen künftig der Netzregulierung unterliegen. Insbesondere sollte der Gesetzgeber diesen Gesetzesentwurf nutzen, um die erhebliche Rechtsunsicherheit, die bei den Betreibern der vorgelagerten Verteilernetze und den Netzanschlusspetenten (also den potentiellen Kundenanlagenbetreibern) seit den beiden eingangs benannten Entscheidungen von BGH und EuGH gleichermaßen besteht, aufzulösen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 25.07.2025
- Beschreibung: Das Urteil des EuGH vom 28.11.2024 (C-293/23) sowie der dazugehörige Beschluss des BGH vom 13.05.2025 (EnVR 83/20) hat die Gebäudeeigentümer, in deren Kundenanlagen eine klima- und mieterfreundliche dezentrale Stromversorgung erfolgt, stark verunsichert. Es stellt sich die Frage, ob Kundenanlagen künftig der Netzregulierung unterliegen. Insbesondere sollte der Gesetzgeber eine Klarstellung für Kundenanlagen im EnWG aufnehmen, um die erhebliche Rechtsunsicherheit, die bei den Betreibern der vorgelagerten Verteilernetze und den Netzanschlusspetenten (also den potentiellen Kundenanlagenbetreibern) seit den beiden eingangs benannten Entscheidungen von BGH und EuGH gleichermaßen besteht, aufzulösen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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IDW nimmt Stellung zum Referentenentwurf zur Änderung des EnWG und weiterer energierechtlicher Vorschriften
Aktiv vom 24.07.2025 bis 27.03.2026
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 24.07.2025
- Beschreibung: Das IDW nimmt am 18.07.2025 Stellung zum Referentenentwurf zur Änderung des EnWG und weiterer energierechtlicher Vorschriften. Aufgrund der aktuellen EuGH- und BGH-Rechtsprechung fordert das IDW Klarstellungen im Hinblick auf Kundenanlagen, da erhebliche Rechtsunsicherheit für Unternehmen besteht. Zudem werden Erleichterungen für geschlossene Verteilernetze in § 6b EnWG angeregt. Weitere Vorschläge betreffen Prüfpflichten bei Kontoabrechnungen der ÜNB (§ 6 EnFG), die Behandlung rückgespeister Energie bei Schienenbahnen (§ 37 EnFG) sowie eine de-minimis-Regelung für stromkostenintensive Unternehmen (§§ 52, 55 EnFG).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wohnen im Eigentum e.V. am 18.07.2025
- Beschreibung: Vereinfachung des Energy Sharings - § 42c RefE EnWG für GdWE; Klarstellung, dass GdWE von den Ausnahmeregelungen des § 42c Abs. 7 RefE erfasst sind; Einführung einer Beschlusskompetenz für GdWE zur Gestaltung des Energy Sharings; Einführung einer klarstellenden Regelungen bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung zur Berücksichtigung des Nachzügleranspruchs gem. § 21 Abs. 4 WEG; Einführung von Regelbeispielen für die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Versorgungssperren
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BASF SE am 15.07.2025
- Beschreibung: Das Urteil des EuGH (C-293/23) vom 28.11.2024 wird zu einer erheblichen Erhöhung des administrativen und regulatorischen Aufwandes für (bisherige) Kundenanlagenbetreiber, Dritte in diesen Kundenanlagen und Regulierungsbehörden führen. Aus diesem Grund ist es aus Sicht der BASF SE notwendig, dass der deut-sche Gesetzgeber zum einen kurzfristig alle Möglichkeiten nutzt, im Rahmen der bestehenden EU-Vorgaben eine Lösung zu schaffen, die den erheblichen administrativen Aufwand möglichst weitgehend vermeidet, und sich zum anderen umgehend für eine nachhaltige und plan-bare Verankerung einer der Kundenanlagenregelung äquivalenten Regulierungsausnahme in den einschlägigen EU-Richtlinien einsetzt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):