Regelungsvorhaben
Einfaches Bauen, kein gesetzlicher Basisstandard Gebäudetyp E
Angegeben von:
Holger Freitag (R005207)
am
07.11.2026
Beschreibung:
Beibehaltung der aktuellen Rechtslage im Bauvertragsrecht zur Auslegung von Verträgen. Verhinderung der Abschaffung von Informationspflichten der Bauunternehmer und Planer gegenüber privaten Bauherren betreffend Risiken und Folgen, wenn Baustandards unterhalb des üblichen Niveaus als vertragliche Leistung vereinbart werden sollen. Ebenso wenn anerkannte Regeln der Technik als Mindeststandard der technisch sicheren Ausführung von Baumaßnahmen unterschritten werden sollen. Einführung einer Pflicht für Unternehmer, Verbraucher-Bauherren gegenüber verschiedene Ausführungsniveaus einer Baumaßnahme auch jeweils konkret zu bepreisen. Einführung einer Pflicht, die konkret gebauten abgesenkten Ausführungen in einem zu schaffenden Gebäuderegister dauerhaft zu dokumentieren.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des gesetzlichen Basisstandards (Gebäudetyp E) im Bürgerlichen Gesetzbuch Datum des Referentenentwurfs: 26.10.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Auftrag
Beratung bei der Umsetzung der Auftraggeberpositionen und -ziele in rechtlichen Änderungsbedarf; Mithilfe bei der Entwicklung von Formulierungen für Stellungnahmen und andere Schriftkommunikation, Beratung und auch Vertretung bei Gesprächen über die entsprechenden Themen.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt -