Regelungsvorhaben

Vergesellschaftung / Investitionsschutzgesetz

Angegeben von:
Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. (R002399) am 28.10.2026

Beschreibung:
Aus unserer Sicht lässt sich der von Bayern bereits aufgezeigte Weg hierfür aufgreifen. Ein wesentlicher Baustein eines Bundesgesetzes könnte darin bestehen, private Mietwohnungsbestände tatbestandlich aus dem Anwendungsbereich von Vergesellschaftungen im Sinne von Artikel 15 herauszunehmen. Für etwaige sonstige Vergesellschaftungen sollte das Gesetz einen verbindlichen bundeseinheitlichen Rahmen vorgeben. Hierzu sollten insbesondere eine unverzügliche und angemessene Entschädigung zum Verkehrswert anhand transparenter und etablierter Maßstäbe sowie der Schutz bestehender Gläubiger-, Finanzierungs- und Sicherungspositionen gehören.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Nach oben blättern