Regelungsvorhaben
Mietsicherheiten risikogerecht und wettbewerbsneutral einordnen
Angegeben von:
Deutsche Kautionskasse AG (R001110)
am
28.10.2026
Beschreibung:
Die Deutsche Kautionskasse AG setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung Mietsicherheiten bei Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR) nach ihrer Form getrennt einordnet. Die nationale Risikobewertung nach Art. 8 der Richtlinie (EU) 2024/1640 (AMLD6) soll Barkautionen auf Einzel- und Sammelkonten und Mietkautionsbürgschaften von Versicherern gesondert bewerten. Eine Erweiterung des Verpflichtetenkreises nach Art. 3 AMLD6 auf diesem Gebiet soll nur nach dokumentiertem Risikobefund und Anhörung des Marktes erfolgen. Erleichterungen für Mietkautionssammelkonten im europäischen Verfahren sollen an Risikomerkmalen ansetzen und keine Sicherheitsform bevorzugen. Die Bundesregierung soll sich für die massentaugliche Nutzung von eID und EUDI-Wallet zur Kundenidentifizierung einsetzen.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 28.10.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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