Regelungsvorhaben
Stromversorgung auf Messegeländen nicht denselben Regulierungsanforderungen unterwerfen wie öffentliche Stromanbieter
Angegeben von:
Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) (R001005)
am
27.10.2026
Beschreibung:
In der EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie sicherstellen, dass zeitlich begrenzte und standortbezogene Stromversorgung auf Messegeländen nicht wie ein allgemeines Stromverteilsystem reguliert wird. Eine praxisgerechte Behandlung von Sonderfällen wie Messen, ohne starre Schwellenwerte für angeschlossene Kunden und Eigenverbrauch, ermöglichen. Die überarbeitete Richtlinie zügig in deutsches Recht umsetzen und damit Rechtssicherheit für die deutsche Messewirtschaft schaffen.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 27.10.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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