Regelungsvorhaben

Stromversorgung auf Messegeländen nicht denselben Regulierungsanforderungen unterwerfen wie öffentliche Stromanbieter

Angegeben von:
Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) (R001005) am 27.10.2026

Beschreibung:
In der EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie sicherstellen, dass zeitlich begrenzte und standortbezogene Stromversorgung auf Messegeländen nicht wie ein allgemeines Stromverteilsystem reguliert wird. Eine praxisgerechte Behandlung von Sonderfällen wie Messen, ohne starre Schwellenwerte für angeschlossene Kunden und Eigenverbrauch, ermöglichen. Die überarbeitete Richtlinie zügig in deutsches Recht umsetzen und damit Rechtssicherheit für die deutsche Messewirtschaft schaffen.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2610270024 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

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