Regelungsvorhaben
Verbot von Aroma- und Kühlstoffen in E-Zigaretten und Nachfüllbehältern, keine Einführung von Höchstmengen
Angegeben von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002)
am
26.10.2026
Beschreibung:
Die Bundesärztekammer lehnt die im überarbeiteten Entwurf der Fünften Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung vorgesehene Festlegung von Höchstmengen für bestimmte Aroma- und Kühlstoffe in E-Zigaretten ab. Sie kritisiert insbesondere die Abkehr von dem im Referentenentwurf vom 23.01.2026 vorgesehenen Verbot dieser Stoffe. Das vorgesehene Verbot bestimmter Cannabinoide in E-Zigaretten wird hingegen ausdrücklich begrüßt. Darüber hinaus bekräftigt die Bundesärztekammer ihre Forderung nach einem generellen Verbot von Aromastoffen in E-Zigaretten.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Fünfte Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle RV hierzu]
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]