Regelungsvorhaben
Stärkung der Rechte von Kindern und des Gewaltschutzes im familiengerichtlichen Verfahren
Angegeben von:
Deutsches Kinderhilfwerk e.V. (R002959)
am
23.10.2026
Beschreibung:
Im Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt und zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren sollen die Verfahrensrechte von Kindern gestärkt werden. Dazu gehören u.a. flexible Rechte für Kinder unter 14 Jahren statt starrer Altersgrenze, kindgerechte Begründung von Entscheidungen, verbindliche Qualifikationsanforderungen an Familienrichter*innen, Verfahrensbeistände, Sachverständige und Dolmetschende, ein eigenständiger Anspruch auf psychosoziale Unterstützung sowie kindgerechte Verfahrensräume. Der Gewaltschutz soll auf Gewalt gegen Kinder und auf Stiefkinder erweitert und der Wahlgerichtsstand bei häuslicher Gewalt erleichtert werden.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.05.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]