Regelungsvorhaben

Stärkung der Rechte von Kindern und des Gewaltschutzes im familiengerichtlichen Verfahren

Angegeben von:
Deutsches Kinderhilfwerk e.V. (R002959) am 23.10.2026

Beschreibung:
Im Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt und zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren sollen die Verfahrensrechte von Kindern gestärkt werden. Dazu gehören u.a. flexible Rechte für Kinder unter 14 Jahren statt starrer Altersgrenze, kindgerechte Begründung von Entscheidungen, verbindliche Qualifikationsanforderungen an Familienrichter*innen, Verfahrensbeistände, Sachverständige und Dolmetschende, ein eigenständiger Anspruch auf psychosoziale Unterstützung sowie kindgerechte Verfahrensräume. Der Gewaltschutz soll auf Gewalt gegen Kinder und auf Stiefkinder erweitert und der Wahlgerichtsstand bei häuslicher Gewalt erleichtert werden.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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