Regelungsvorhaben
Beibehaltung und Stärkung von § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Angegeben von:
Deutsches Kinderhilfwerk e.V. (R002959)
am
23.10.2026
Beschreibung:
Die im Referentenentwurf geplante Streichung von § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB sollte mindestens zurückgenommen werden und die bisherige Regelung mit dem bisherigen Wortlaut beibehalten werden. Anstelle einer Streichung ist eine Stärkung von § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB angezeigt: Kinder und Jugendliche sollten in Planungsverfahren durch eigene, kindgerechte Beteiligungsprozesse verbindlich als gesonderte Zielgruppe angesprochen werden, ihre Meinung muss angemessen berücksichtigt werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/6588 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]