Regelungsvorhaben

Reform der Nothelferparagrafen im Rahmen des Medizinregistergesetzes

Angegeben von:
Berliner Krankenhausgesellschaft (R004464) am 22.10.2026

Beschreibung:
Krankenhäuser behandeln zunehmend Patientinnen und Patienten ohne Krankenversicherung. Dafür erhalten die Häuser in aller Regel keine Vergütung, denn die dafür vorgesehenen sog. Nothelferparagrafen laufen weitestgehend ins Leere. Daher sollen Krankenhäuser als Leistungserbringer einen Direktanspruch gegen den Leistungsträger auf Erstattung der Kosten für die Behandlung nicht-versicherter Patientinnen und Patienten erhalten. Dazu sollen § 25 SGB XII und § 6a AsylbLG geändert werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/5922 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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