Regelungsvorhaben

Überragendes öffentliches Interesse in Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur etablieren

Angegeben von:
Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. (R002739) am 22.10.2026

Beschreibung:
Die agw begrüßt die Intention des BMUKN, das überragende öffentliche Interesse für natürliche Infrastruktur einzuführen. Wichtig ist allerdings, dass wasserwirtschaftliche Belange ebenfalls berücksichtigt werden und es nicht zu einer konkurrierenden Situation zwischen Naturschutz und z.B. Hochwasserschutz kommt.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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