Regelungsvorhaben

Anpassung des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)

Angegeben von:
Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) (R000449) am 21.10.2026

Beschreibung:
Der dbl unterstützt das Ziel des Regelungsvorhabens digitale Prozesse weiterzuentwickeln, die Interoperabilität zu verbessern und den Austausch versorgungsrelevanter Daten zu erleichtern. Für die Heilmittelversorgung kommt es dabei entscheidend darauf an, dass digitale Anwendungen einen konkreten Nutzen im Versorgungsalltag schaffen. Sie müssen Abläufe vereinfacht, Kommunikation erleichtert und administrative Belastungen reduziert werden. Neue digitale Verfahren dürfen nicht lediglich bestehende Prozesse abbilden oder neue Dokumentations- und Nachweispflichten schaffen. Heilmittelerbringer müssen in digitalen Versorgungsstrukturen in gleichem Maße wie Ärzte und weitere Leistungserbringer berücksichtigt werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/8279 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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