Regelungsvorhaben
Ausnahme von Altholzkraftwerken aus dem nationalen Emissionshandel
Angegeben von:
BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. (R000598)
am
20.10.2026
Beschreibung:
Der BAV setzt sich im Rahmen der Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) dafür ein, die energetische Verwertung von Altholz vom nationalen Emissionshandel auszunehmen. Ziel ist eine entsprechende gesetzliche Ausnahmeregelung, durch die der Einsatz von Altholz in Altholzkraftwerken von der CO2-Bepreisung nach dem BEHG ausgenommen wird.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/7869 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.10.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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