Regelungsvorhaben

Ausnahme von Altholzkraftwerken aus dem nationalen Emissionshandel

Angegeben von:
BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. (R000598) am 20.10.2026

Beschreibung:
Der BAV setzt sich im Rahmen der Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) dafür ein, die energetische Verwertung von Altholz vom nationalen Emissionshandel auszunehmen. Ziel ist eine entsprechende gesetzliche Ausnahmeregelung, durch die der Einsatz von Altholz in Altholzkraftwerken von der CO2-Bepreisung nach dem BEHG ausgenommen wird.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/7869 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2610200013 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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