Regelungsvorhaben

Für die Ausrichtung des Transformationsrahmens für Exportkredit- und Investitionsgarantien an internationalen Klimaschutzverpflichtungen.

Angegeben von:
ClientEarth - Anwälte der Erde e.V. (R004637) am 19.10.2026

Beschreibung:
Wir legen Empfehlungen vor, mit denen der Transformationsrahmenentwurf mit internationalen Klimaschutzverpflichtungen und klimawissenschaftlichen Erkenntnissen in Einklang gebracht werden kann: Aufnahme von Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFKs) in den Geltungsbereich des Transformationsrahmenentwurfs; Durchführung eines 1,5°C-Kompatibiläts-Tests für alle Projekte im Bereich fossiler Brennstoffe; strenge Begrenzung der Förderung von Wasserstoff; Abschaffung von Ausnahmen für die Nutzung von fossilem Gas zur Stromerzeugung; Verschärfung der Anforderungen für CCUS-Nachrüstungen. Diese Ausrichtung ist notwendig, um klimabezogene wirtschaftliche Risiken zu verringern, Deutschlands langfristige Wirtschafts- und Handelsinteressen zu schützen und völkerrechtliche Risiken zu minimieren.

Betroffene Interessenbereiche (4)

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