Regelungsvorhaben
Für die Ausrichtung des Transformationsrahmens für Exportkredit- und Investitionsgarantien an internationalen Klimaschutzverpflichtungen.
Angegeben von:
ClientEarth - Anwälte der Erde e.V. (R004637)
am
19.10.2026
Beschreibung:
Wir legen Empfehlungen vor, mit denen der Transformationsrahmenentwurf mit internationalen Klimaschutzverpflichtungen und klimawissenschaftlichen Erkenntnissen in Einklang gebracht werden kann: Aufnahme von Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFKs) in den Geltungsbereich des
Transformationsrahmenentwurfs; Durchführung eines 1,5°C-Kompatibiläts-Tests für alle Projekte im Bereich fossiler Brennstoffe; strenge Begrenzung der Förderung von Wasserstoff; Abschaffung von Ausnahmen für die Nutzung von fossilem Gas zur Stromerzeugung; Verschärfung der Anforderungen für CCUS-Nachrüstungen. Diese Ausrichtung ist notwendig, um klimabezogene wirtschaftliche Risiken zu verringern, Deutschlands langfristige Wirtschafts- und Handelsinteressen zu schützen und völkerrechtliche Risiken zu minimieren.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Fossile Energien [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]