Regelungsvorhaben

Vereinfachung und Entbürokratisierung von Konzessionsverfahren

Angegeben von:
EWE NETZ GmbH (R001660) am 16.10.2026

Beschreibung:
In der Praxis führen die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich aus den §§ 46 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ergeben, sowohl bei den Kommunen als auch bei den Netzbetreibern inzwischen zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand. Die Anforderungen an rechtmäßige Konzessionsvergaben sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Durch eine optionale De-Minimis-Regelung (Geringfügigkeits-Regel) für kleinere Kommunen unter 5.000 Einwohnern kann eine Vereinfachung und Entbürokratisierung erreicht werden, um den bürokratischen Aufwand und die volkswirtschaftlich vermeidbaren Kosten deutlich zu reduzieren.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2610160004 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 07.10.2026 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

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