Regelungsvorhaben
Vereinfachung und Entbürokratisierung von Konzessionsverfahren
Angegeben von:
EWE NETZ GmbH (R001660)
am
16.10.2026
Beschreibung:
In der Praxis führen die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich aus den §§ 46 ff. des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ergeben, sowohl bei den Kommunen als auch bei den
Netzbetreibern inzwischen zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand. Die Anforderungen an
rechtmäßige Konzessionsvergaben sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen.
Durch eine optionale De-Minimis-Regelung (Geringfügigkeits-Regel) für kleinere Kommunen unter
5.000 Einwohnern kann eine Vereinfachung und Entbürokratisierung erreicht werden, um den
bürokratischen Aufwand und die volkswirtschaftlich vermeidbaren Kosten deutlich zu reduzieren.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Digitalisierung
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Adressatenkreis:
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Versendet am 07.10.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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