Regelungsvorhaben
Nationale Anwendung einer Sektorausnahme für Obst, Gemüse und Pilze gemäß Artikel 168 Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (Gemeinsame Marktorganisation).
Angegeben von:
Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V. (R001293)
am
15.10.2026
Beschreibung:
Der Artikel 168 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (Gemeinsame Marktorganisation (GMO)) braucht eine praxistaugliche nationale Umsetzung. Für den Bereich Obst, Gemüse und Pilze benötigt der Sektor die von der EU über Artikel 168 Absatz 6 eingeräumten Ausnahmen. Nur durch diese Ausnahmen kann die Vermarktung der leicht verderblichen und saisonal schwankenden Produkte uneingeschränkt weiter erfolgen. Verpflichtende Vertragsvorgaben für jede Lieferung stellen einen massiven Eingriff in den Markt dar, hemmen die Vermarktung von Obst, Gemüse und Pilzen und können zu einem signifikanten Wettbewerbsnachteil der deutschen Produktion führen.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]