Regelungsvorhaben

Ablehnung steuerlicher Mehrbelastungen für Unternehmen - Bsp. Zuckergetränkesteuer

Angegeben von:
IHK Nord | Arbeitsgemeinschaft Norddeutscher Industrie- und Handelskammern e.V. (R004139) am 14.10.2026

Beschreibung:
Die IHK Nord lehnt zusätzliche steuerliche Belastungen für Unternehmen in der aktuellen wirtschaftlichen Situation grundsätzlich ab. Die geplante Zuckergetränkesteuer wird dabei als Beispiel für eine neue steuerliche Belastung gesehen, die zusätzliche Bürokratie verursacht und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigen kann. Statt neuer Steuern setzt sich die IHK Nord für planbare, investitionsfreundliche und wachstumsorientierte Rahmenbedingungen ein.

Betroffene Interessenbereiche (2)

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