Regelungsvorhaben
Ablehnung steuerlicher Mehrbelastungen für Unternehmen - Bsp. Zuckergetränkesteuer
Angegeben von:
IHK Nord | Arbeitsgemeinschaft Norddeutscher Industrie- und Handelskammern e.V. (R004139)
am
14.10.2026
Beschreibung:
Die IHK Nord lehnt zusätzliche steuerliche Belastungen für Unternehmen in der aktuellen wirtschaftlichen Situation grundsätzlich ab. Die geplante Zuckergetränkesteuer wird dabei als Beispiel für eine neue steuerliche Belastung gesehen, die zusätzliche Bürokratie verursacht und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigen kann. Statt neuer Steuern setzt sich die IHK Nord für planbare, investitionsfreundliche und wachstumsorientierte Rahmenbedingungen ein.
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]