Regelungsvorhaben

Reduzierung des sich bis 2030 im Verkehrssektor abzeichnenden massiven ESR-Defizits

Angegeben von:
Carbon Farming Germany GmbH (R008260) am 12.10.2026

Beschreibung:
Gemäß dem Expertenrat für Klimafragen (ERK) können Defizite in den Nicht-EU-ETS-Sektoren (wie dem Verkehrssektor) nicht mit Übererfüllungen aus EU-ETS-Sektoren neutralisiert werden. Im Verkehrssektor wird sich die ESR-Zielverfehlung trotz des Klimaschutzprogramms 2026 bis zum Jahr 2030 auf 187 Mio. t CO2-äq aufbauen. Der gemäß EU-Gesetzgebung erforderliche Zukauf von Emissionszuweisungen aus anderen EU-Staaten wird den deutschen Staatshaushalt mit 15 - 38 Mrd. Euro belasten. Außerdem ist die Transformation zur Treibhausgasneutralität bis 2045 massiv gefährdet. Die Versagung der Anrechnung hochwirksamer, zielführender Erfüllungsoptionen auf die THG-Quotenverpflichtung gemäß § 37a BImSchG konterkariert das Ziel der Minderung der THG-Emissionen im Verkehrssektor. Dies darf nicht geschehen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/7400 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Bericht über die vom Expertenrat für Klimafragen anhand der Projektionsdaten 2026 festgestellte Überschreitung der Zuweisungen aus der Europäischen Klimaschutzverordnung (EU-ESR) 2021 bis 2030 Zuständiges Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (12)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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