Regelungsvorhaben

Anpassung der nationalen Regulatorik an eine massiv erhöhte Dekarbonisierungsleistung von Biogas und Biomethan

Angegeben von:
Carbon Farming Germany GmbH (R008260) am 12.10.2026

Beschreibung:
Ggw. werden bei der Vergärung pflanzlicher Biomasse (in Biogasanlagen) nur 24 - 40 von 100 atmosphärischen C-Atomen genutzt, um fossile C-Atome zu ersetzen. Wenn Biomethan foss. Erdgas (CNG/LNG) ersetzt, verbleiben 16 von 100 C-Atomen im abgespalteten CO2 und 60 von 100 C-Atomen im Gärrest. Üblicherweise kommt der Gärrest als Dünger/Humusbildner auf landwirtschaftlichen Boden, wo er im Rahmen der Bodenatmung und aeroben Rotte in die Endprodukte CO2 & H2O konvertiert wird. Das CO2 gelangt in die Erdatmosphäre und erhöht dort den CO2-Bestand. Mittels einer speziellen Pyrolyse kann Gärrest in Pflanzenkohle chemisch so stabilisiert werden, dass er nicht mehr mit O2 zu CO2 reagiert. Das Düngemittelrecht verbietet die Aufwertung von Gärrest zu Pflanzenkohle. Das muss sich ändern.

Betroffene Interessenbereiche (12)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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