Regelungsvorhaben

EU Public Procurement Act engere Ausnahmen für In-House-Vergaben und öffentlich-öffentliche Kooperationen, verbindliche grüne Beschaffung

Angegeben von:
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. (R000729) am 08.10.2026

Beschreibung:
Der BDE setzt sich beim Kommissionsvorschlag für einen Public Procurement Act [COM(2026) 590] vom 09.09.2026 für engere Ausnahmen bei In-House-Vergaben und öffentlich-öffentlichen Kooperationen ein: Anhebung der Tätigkeitsschwelle für In-House-Vergaben auf 100 % bei Konzernbetrachtung, Beschränkung von In-House-Vergaben und Kooperationen auf denselben Mitgliedstaat, verpflichtende Markterkundung sowie Streichung des Art. 82 (regionale Verwaltungszusammenarbeit). Zudem fordert der BDE verbindliche Vorgaben für Green Public Procurement und Circularity sowie die Einbeziehung von Drittstaaten in die Europäische Präferenz nur bei gleichwertigen Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards. Die Bundesregierung soll sich im Rat der EU entsprechend positionieren.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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