Regelungsvorhaben
Punktuelle Verschiebung der E-Rechnungspflicht auf den 1. Januar 2028
Angegeben von:
Westdeutscher Handwerkskammertag e.V. (R003316)
am
30.09.2026
Beschreibung:
Punktuelle Verschiebung der E-Rechnungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz vom 1. Januar 2027 auf den auf den 1. Januar 2028
- Handwerk [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]