Regelungsvorhaben

Zuckersteuer

Angegeben von:
Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVLH) (R002657) am 30.09.2026

Beschreibung:
Unter Federführung des Bundesfinanzministeriums erarbeitet die Bundesregierung die Ausgestaltung einer Zuckersteuer, dessen Einführung mit dem GKV-Stabilisierungsgesetz beschlossen wurde. Die Steuer muss praxistauglich ausgestaltet werden und darf nicht über die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit von März 2026 hinausgehen. Eine Übergangsfrist von mind. 18 Monaten ist essenziell. 

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (5)

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