Regelungsvorhaben
Anpassen der Abwärmemeldepflichten im Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in der nationalen Umsetzung der EED
Angegeben von:
ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG (R001783)
am
30.09.2026
Beschreibung:
Gegenvorschläge zur geplanten Pflicht zu proaktiven Meldungen von Abwärmedaten pro Unternehmensstandort anstatt der bisherigen Pflicht, die nur auf Anfrage galt, nach § 17 Abs. 1 EnEfG-E:
1) Rückkehr zur Meldepflicht auf Anfrage, 2) geänderte Gültigkeit des Grenzwerts pro Unternehmensstandort anstatt für das Unternehmen insgesamt oder 3) Möglichkeit zur Meldung des Abwärmeprofils eines exemplarischen Standortes inkl. Toleranzbereich.
Eingrenzung der Möglichkeit nach § 17 Abs. 2 EnEfG-E zur Veröffentlichung von gemeldeten Informationen nach Ermessen der BfEE auf nicht geheimzuhaltende Parameter.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/8027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu] -
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 388/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 10.07.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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