Regelungsvorhaben

Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Angegeben von:
Helmholtz KLIMA (R007586) am 30.09.2026

Beschreibung:
Ziel ist die Änderung der durch das Infrastruktur-Zukunftsgesetz eingeführten Regelungen zur Gewichtung von Infrastrukturvorhaben und zur naturschutzrechtlichen Kompensation. Besonders bedeutsame natürliche Infrastruktur mit Funktionen für den Bevölkerungsschutz soll bei Abwägungen mit Verkehrsinfrastruktur als gleichrangiger öffentlicher und sicherheitspolitischer Belang berücksichtigt werden. Die Regelungen des § 15 Abs. 6a BNatSchG zu Ersatzzahlungen sollen so ausgestaltet werden, dass die betroffenen Ökosystemfunktionen durch räumlich und funktional geeignete Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen erhalten oder wiederhergestellt werden

Nach oben blättern