Regelungsvorhaben
EEG 2027: Streichung der dauerhaften 50-%-Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung für Solaranlagen des zweiten Segments
Angegeben von:
Cloover Energy GmbH (R008239)
am
22.09.2026
Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist eine Änderung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7867) in Bezug auf die vorgesehene dauerhafte Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung am Netzanschlusspunkt auf 50 Prozent der installierten Leistung von Solaranlagen des zweiten Segments. Angestrebt wird, dass diese Begrenzung nicht eingeführt oder abweichend ausgestaltet wird, insbesondere hinsichtlich der Behandlung von Batteriespeichern, der Leistungsschwelle und der Übergangsregelungen. Daneben bezieht sich die Interessenvertretung auf die Vergütungs-, Direktvermarktungs- und Übergangsregelungen für Solaranlagen kleiner Leistung im selben Gesetzentwurf.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]