Regelungsvorhaben

Praxisgerechte Ausgestaltung der Steuer auf zuckergesüßte Getränke

Angegeben von:
Clemens Neumann (R000986) am 15.09.2026

Beschreibung:
Forderung einer praxisgerechten Ausgestaltung der Steuer auf zuckergesüßte Getränke, entsprechend der Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit: Begrenzung auf Softdrinks, Steuerfreiheit unter 5 g Zucker je 100 ml und zwei Steuerstufen sowie eine ausreichende Übergangsfrist von 18 Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten verankert werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/7860 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/7300 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027) Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Im Rahmen des Auftrags zur Unterstützung der Aufträge der EUTOP Group werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien sowie mit dem Deutschen Bundestag zur Sachstandsaufklärung sowie etwaiger Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der beauftragenden Organisationen zu vermitteln. Dies betrifft insbesondere die EUTOP-Mandate Alzchem Trostberg GmbH, Ferrero, Hitachi Energy AG, EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG, Bayer AG, Südzucker AG und British American Tobacco (Industrie) GmbH.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
    Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt

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