Regelungsvorhaben

Standortklausel im Arzneimittelbereich zur Stärkung von Versorgungssicherheit und Investitionen in Europa

Angegeben von:
Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG (R001371) am 14.09.2026

Beschreibung:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Einführung einer europarechts- und beihilferechtskonformen Standortklausel im Rahmen des § 130a SGB V. Unternehmen mit nachweisbaren Investitionen in Forschung, Entwicklung, Produktion sowie Maßnahmen zur Stärkung resilienter Lieferketten und der Arzneimittelversorgung sollen bei der Ausgestaltung des zusätzlichen Herstellerabschlags berücksichtigt werden. Die Interessenvertretung bezieht sich auf die konkrete Ausgestaltung der Anspruchsvoraussetzungen, Nachweiskriterien und Anwendungsbereiche der Standortklausel sowie auf deren Ausrichtung an Aktivitäten innerhalb der EU bzw. des EWR.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2609140012 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

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