Regelungsvorhaben
Standortklausel im Arzneimittelbereich zur Stärkung von Versorgungssicherheit und Investitionen in Europa
Angegeben von:
Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG (R001371)
am
14.09.2026
Beschreibung:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Einführung einer europarechts- und beihilferechtskonformen Standortklausel im Rahmen des § 130a SGB V. Unternehmen mit nachweisbaren Investitionen in Forschung, Entwicklung, Produktion sowie Maßnahmen zur Stärkung resilienter Lieferketten und der Arzneimittelversorgung sollen bei der Ausgestaltung des zusätzlichen Herstellerabschlags berücksichtigt werden. Die Interessenvertretung bezieht sich auf die konkrete Ausgestaltung der Anspruchsvoraussetzungen, Nachweiskriterien und Anwendungsbereiche der Standortklausel sowie auf deren Ausrichtung an Aktivitäten innerhalb der EU bzw. des EWR.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.04.2026 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 08.09.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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