Regelungsvorhaben
Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen betreffend die Stärkung der Hochschullandschaft (Hochschulstärkungsgesetz)
Angegeben von:
Verband der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V. (R008219)
am
14.09.2026
Beschreibung:
Die zwingend vorgeschriebene Trennung von Betreuung und Begutachtung verletzt die Freiheit von Forschung und Lehre. Externe Gutachter:innen können fachspezifische Kontexte – besonders bei kumulativen Promotionen oder Spezialfächern – nicht adäquat beurteilen. Stattdessen wird ein Widerspruchsrecht der Promovierenden empfohlen.
Das Promotionsrecht gehört zu den Kernrechten der Fakultäten, nicht der Hochschulleitungen. Verbindliche Rektoratsvorgaben zu Promotionsvereinbarungen sowie studentische Vorschlagsrechte zu Prüfungsordnungen verschieben Kompetenzen weg von qualifizierten Hochschullehrenden.
Der verpflichtende Auftrag zum „lebenslangen Lernen" überfordert Hochschulen bei gleichbleibenden Ressourcen und gefährdet Lehr- und Forschungsqualität.
- Hochschulbildung [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]