Regelungsvorhaben

Praxisgerechte Ausgestaltung der Steuer auf zuckergesüßte Getränke

Angegeben von:
EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG (R001789) am 11.09.2026

Beschreibung:
Forderung einer praxisgerechten Ausgestaltung der Steuer auf zuckergesüßte Getränke, entsprechend der Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit: Begrenzung auf Softdrinks, Steuerfreiheit unter 5 g Zucker je 100 ml und zwei Steuerstufen sowie eine ausreichende Übergangsfrist von 18 Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten verankert werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/7860 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/7300 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027) Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Nach oben blättern