Regelungsvorhaben
Interessen von Dolmetschern und Übersetzern bei der Gerichtskommunikationshilfenverordnung berücksichtigen
Angegeben von:
Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands (BGSD) e.V. (R008214)
am
11.09.2026
Beschreibung:
Die Bedürfnisse und Anforderungen Tauber und Schwerhöriger an die Kommunikation ist individuell und situationsspezifisch. Dazu muss die GKHV ausreichend Spielraum lassen, etwa für ein Wahlrecht der Kommunikationshilfe der Betroffenen oder für gemischte Dolmetschteams, wobei Anspruch an Qualifikation/Qualität und Vergütung entsprechend berücksichtigt werden müssen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 433/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für Personen mit Hör- oder Sprachbehinderung in Gerichtsverfahren (Gerichtskommunikationshilfenverordnung - GKHV)
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.03.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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