Regelungsvorhaben
Änderung §40 MsbG: Frist zur Anbindung bis 2030, Nutzung eigener SMGW für Gas forcieren.
Angegeben von:
DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein (R000916)
am
10.09.2026
Beschreibung:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anpassung der Regelungen zum Einsatz von SMGW im Gasbereich. Dabei soll die eigenverantwortliche Verwaltung und Nutzung eines eigenen SMGW für Gas ermöglicht werden, um die prozessuale Abhängigkeit vom Messstellenbetrieb der Sparte Strom zu vermeiden. Zudem sollen die Fristen im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) an die bestehenden technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Vorgeschlagen wird insbesondere die Verschiebung der Frist nach § 40 MsbG von 2028 auf 2030 sowie eine entsprechende Anpassung der korrespondierenden Frist in § 20 Abs. 2 MsbG. Die Fristverlängerung soll gleichermaßen für Erdgas- und Wasserstoffanwendungen gelten.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]