Regelungsvorhaben

Den Schutz vor sexualisierter Belästigung und Diskriminierung im § 5 ArbSchG festschreiben

Angegeben von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002) am 09.09.2026

Beschreibung:
Die BÄK fordert, dass auch Gefährdungen durch sexualisierte Belästigung und Diskriminierung zwingender Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung werden sollen. Daher schlägt die BÄK vor, das Arbeitsschutzgesetz, insbesondere § 5 Absatz 3 ArbSchG, um den Schutz vor sexualisierter Belästigung und Diskriminierung zu erweitern.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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