Regelungsvorhaben
Den Schutz vor sexualisierter Belästigung und Diskriminierung im § 5 ArbSchG festschreiben
Angegeben von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002)
am
09.09.2026
Beschreibung:
Die BÄK fordert, dass auch Gefährdungen durch sexualisierte Belästigung und Diskriminierung zwingender Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung werden sollen. Daher schlägt die BÄK vor, das Arbeitsschutzgesetz, insbesondere § 5 Absatz 3 ArbSchG, um den Schutz vor sexualisierter Belästigung und Diskriminierung zu erweitern.
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Menschenrechte [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]