Regelungsvorhaben
Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Novellierung des Präventionsgesetzes berücksichtigen
Angegeben von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002)
am
09.09.2026
Beschreibung:
Die Bundesärztekammer fordert, die Bedürfnisse und Interessen von Menschen mit Behinderungen bei der Novellierung des Präventionsgesetzes stärker zu berücksichtigen. Präventionsmaßnahmen sollten die Vielfalt der Beeinträchtigungen sowie die unterschiedlichen Bedürfnisse und Unterstützungsbedarfe berücksichtigen und entsprechend zielgruppenspezifisch gestaltet werden. Zudem sollen Fachverbände für Menschen mit Behinderungen und Ärzte mit Erfahrung in der gesundheitlichen Versorgung dieser Menschen frühzeitig in die Planung und Entwicklung von Präventionsmaßnahmen einbezogen werden.
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Menschenrechte [alle RV hierzu]