Regelungsvorhaben
Wahrung von Innovations- und Schutzrechten auch im Rahmen des EHDS
Angegeben von:
MiniMed Germany GmbH (R008211)
am
08.09.2026
Beschreibung:
Wir unterstützen die Ziele einer verbesserten Interoperabilität und eines sicheren Datenaustauschs im Gesundheitswesen. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass regulatorische Anforderungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) nicht zu einer Offenlegung geschützter Technologien, Geschäftsgeheimnisse oder proprietärer technischer Lösungen führen. Bei der Ausgestaltung von Datenzugangs- und Interoperabilitätsanforderungen sollten die besonderen Innovations- und Entwicklungsleistungen von Medizinprodukteherstellern berücksichtigt und ein angemessener Schutz geistiger Eigentumsrechte gewährleistet werden.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 448/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Medizinprodukte /-technik, Daten, Künstliche Intelligenz, Digital Health, IP Recht