Regelungsvorhaben
Praxistaugliche und verhältnismäßige Umsetzung des geplanten § 374a im SGB V
Angegeben von:
MiniMed Germany GmbH (R008211)
am
08.09.2026
Beschreibung:
Wir setzen uns für eine verhältnismäßige Ausgestaltung der vorgesehenen Verpflichtung für Hersteller von Hilfsmitteln und Implantaten ein, deren Produkte Daten von Versicherten elektronisch über öffentliche Netze an den Hersteller oder Dritte übertragen, zur Bereitstellung von Testumgebungen und Testdaten für DiGA-Hersteller. Die damit verbundenen personellen, technischen, organisatorischen und weiteren Aufwände sollten in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Bedarf und nachweisbaren Nutzen stehen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 448/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Medizinprodukte /-technik, Daten, Künstliche Intelligenz, Digital Health, IP Recht