Regelungsvorhaben
Zerlegung der Gewerbesteuer gemäß § 33 GewStG
Angegeben von:
Yorizon GmbH & Co. KG (R008199)
am
01.09.2026
Beschreibung:
Zerlegung der Gewerbesteuer auf Basis des § 33 Abs. 1 Satz 1 GewStG aus Billigkeit zu 10 Prozent nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne und zu 90 Prozent nach dem Verhältnis der Stromverbräuche der jeweiligen Betriebsstätten. Yorizon unterstützt im Kontext der standortpolitischen Fragestellungen für ihre RZ-Standorte nachhaltige und kommunal verträgliche Entwicklungen der Nationalen Rechenzentrumstrategie.
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu]