Regelungsvorhaben

Praxistaugliche Ausgestaltung der EU-Bauproduktenverordnung

Angegeben von:
Institut Bauen und Umwelt e.V. (R006043) am 31.08.2026

Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist eine praxisgerechte Ausgestaltung der regulatorischen Anforderungen im Rahmen der Umsetzung der novellierten EU-Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110. Insbesondere soll auf eine allgemeine Verpflichtung zu Erstinspektionen von Produktionsstätten verzichtet und der Worst-Case-Ansatz bei der Deklaration von Umweltleistungen nicht pauschal angewendet werden. Die Anforderungen an Umweltleistungsdaten sollen mit den etablierten EPD-Verfahren und der EN 15804 konsistent ausgestaltet und Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen begrenzt werden.

Betroffene Interessenbereiche (5)

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